Pflege wird ab 2026 als Schwerarbeit anerkannt. Damit ist es für Pflegekräfte mit 45 Versicherungsjahren und 10 Jahren in der Schwerarbeit möglich, ab 60 in Pension zu gehen. Das gilt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz. Auch Teilzeitkräfte sollen das Modell ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent in Anspruch nehmen können. Bei den notwendigen Versicherungszeiten werden nicht nur Zeiten der Erwerbstätigkeit angerechnet, sondern z.B. auch Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs oder Notstandshilfe sowie Ausbildungszeiten von Schüler:innen für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrgängen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
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Posted by Wilfried Allé
Thursday, October 23, 2025 2:40:00 PM
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