AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Vererblich sind:

  • Alle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Liegenschaften, Sparguthaben, Schmuck oder Forderungen gegen andere Personen).
  • Schulden des Verstorbenen. Daher ist, wenn der Verstorbene größere Schulden hatte oder solche zu erwarten sind, bei der Annahme der Erbschaft größte Vorsicht geboten (Erbantrittserklärung).
  • Unter Umständen Zugangs- und Verfügungsrechte über Internetprofile, Social Media, E-Mail-Konten und dergleichen.

Nicht vererblich sind bestimmte, an die Person des Berechtigten gebundene Rechte und Pflichten, wie z.B. persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Gewerbeberechtigungen oder Unterhaltsansprüche). Hierbei kann es jedoch Fortsetzungsrechte der Verlassenschaft bzw. naher Angehöriger geben.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
Rate this Content 0 Votes

Man wird zum Erben, entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung.

Grundsätzlich kann nach österreichischem Recht jeder selbst regeln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen zu geschehen hat (Testierfreiheit). Mögliche Formen dafür sind Erbvertrag oder Testament.

Für den Fall, dass der Verstorbene keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese orientiert sich am Willen eines durchschnittlichen Verstorbenen und weist das vererbbare Vermögen dem Ehegatten und den nächsten Verwandten des Verstorbenen zu.

Zwischen diesen beiden grundsätzlichen Systemen (Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge) wird durch das Pflichtteilsrecht ein gewisser Ausgleich geschaffen. Der Verstorbene konnte einerseits zu Lebzeiten ungeachtet der gesetzlichen Erbquote eine letztwillige Anordnung treffen.

Der Verstorbene muss aber andererseits bestimmten nahen Angehörigen trotzdem eine Quote ihres oder seines Vermögens zukommen lassen. Wenn er dies unterlässt, räumt das Pflichtteilsrecht dieser nahen Angehörigen als pflichtteilsberechtigte Personen das Recht ein, von dem Testamentserben die Zahlung eines entsprechenden Betrages zu verlangen.

In allerletzter Konsequenz, also wenn keine testamentarischen oder gesetzlichen Erben, kein erbberechtigter Lebensgefährte und auch keine Vermächtnisnehmer vorhanden sind, hat sich die Republik Österreich den Nachlass anzueignen. Man spricht dann von einer Aneignung des Bundes (bisher "Heimfallsrecht des Staates").

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
Rate this Content 0 Votes

Was hat die Erbschaft mit einer Erbschaftssteuer zu tun und
was hat die Kinderbeihilfe mit der Indexierung zu tun?

Nun, dazu folgende Bemerkung samt einen kurzen Rückblick um gewissen Parallelen zwischen Erbschaftssteuer und Indexierung herzustellen.

Diese Indexierung der Kinderbeihilfe soll also ~ EUR 100Mio/a bringen.

Gut und schön.

Aber erinnern wir uns bitte an damals, als der VfGh die letzte Erbschaftsteuerregelung gekippt hat. Damals tönte es von der ÖVP: "150Mio/a als möglicher Erlös aus der Erbschaftssteuer sind es nicht wert, ein neues Gesetz zu beschließen." Und die Erbschaftssteuer lief ersatzlos aus.

Mittlerweile sind die 100Mio/a aus der Kinderbeihilfe soooo wichtig und dringend; es muss UNBEDINGT eine (wahrscheinlich) EU-rechtswidrige Regelung her.

Da kenne sich wer aus.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
Rate this Content 0 Votes

Seit dem 1. August 2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Ausführliche Informationen zu den Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 und insbesondere zu den mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Die Erbschaftssteuer könnte der verschärften Vermögenskonzentration entgegenwirken. Außerdem würde über die Erbschaftssteuer ein Teil des Vermögens zurück an die Gemeinschaft fließen – und dort invesiert werden, wo es dringend gebraucht wird: In Bildung, Infrastruktur oder eben Pflege.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
Rate this Content 0 Votes

Plan A und Kriterienkatalog 

Im Plan A von Bundeskanzler Christian Kern und im Kriterienkatalog der SPÖ sind gerechte Steuereinnahmen ein klares Ziel.
Dazu gehören u.a:
Einführung einer Erbschaftssteuer ab 1. Mio. Euro
Verbreiterung der Steuergrundlage (etwa durch eine Wertschöpfungsabgabe)
Bekämpfung von Steuervermeidung internationaler Konzerne

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 1:23:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Vermögensungleichheit wird einzementiert 

Seit den 1990ern konzentriert sich Reichtum in Europa immer mehr. Über Erbschaften wird die Vermögensungleichheit über Generationen hinweg einzementiert. Gleichzeitig kann man sich mit Arbeit immer schwerer Wohlstand aufbauen. Eine Erbschaftssteuer würde diese Ungerechtigkeit eindämmen.
mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 12:54:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Wie werden Arbeit, Vermögen und Erbschaften in Österreich versteuert? 

In Österreich ist Arbeit sehr hoch besteuert, Vermögen allerdings kaum und Erbschaften gar nicht. Braucht es Utopien und Visionen, um bestehenden Systemen nötige Alternativen bieten zu können? Bedarf es eines Kurswechsels?
Österreich gehört zu den ganz wenigen Ländern in der EU, die keine Erbschftssteuer oder auch nur eine adäquate Steuer einheben. angry mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 12:08:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Statistics

  • Entries (3)
  • Comments (0)

Archives