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Die Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter stellt eine der größten steuerpolitischen Herausforderungen der internationalen Unternehmensbesteuerung dar. Zum einen sind immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Prozessinnovationen ein zentraler Wertschöpfungsbeitrag. Zum anderen haben immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals keinen eindeutigen geographischen Anknüpfungspunkt. Diese Flexibilität nutzen multinationale Unternehmen um mittels Steuerplanungsmodellen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.
Intellectual Property (IP) Box Regime stellen in diesem Kontext die bedeutsamste steuerpolitische Innovation der jüngeren Vergangenheit dar. Sie sehen einen reduzierten Steuersatz für Einkünfte aus der Verwertung von Patenten und ausgewählten anderen immateriellen Wirtschaftsgütern vor. Derzeit kommen in 11 Staaten in Europa IP Box Regime zur Anwendung, deren Steuersatz von 0% in Malta bis 15,5% in Frankreich variiert. [ siehe http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp13070.pdf ]

Created 4/27/2017 by Wilfried Allé
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Besonders multinationaler Unternehmen profitieren durch dies Form der Steuervergünstigungen. Weil - immer mehr - Länder Unternehmmungen garadezu 'einladen', ihre Steuern vermehrt in ihre Land zu leiten um deren Förderung von Forschung vor Ort zu nutzen [erklärt am Beispiel Deutschland]. Dazu die Studie: „Zum einen sind immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Prozessinnovationen ein zentraler Wertschöpfungsbeitrag. Zum anderen haben immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals keinen eindeutigen geographischen Anknüpfungspunkt. Diese Flexibilität nutzen multinationale Unternehmen, um mittels Steuerplanungsmodellen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.“

Verbreitung der Lizenzbox in Europa

Nach Erkenntnissen der dt. Bundesregierung gewähren zurzeit folgende Staaten ermäßigte Steuersätze auf Erträge aus Patenten (BT-Drs. 18/1238, Stand September 2013).

Staat

Effektiver Steuersatz auf Lizenzeinkünfte (in Prozent)

Regulärer Steuersatz (in Prozent)

Jahr der Einführung

Belgien

6,8

34

2007

Frankreich

15

33,33

2000

Liechtenstein

2,5

12,5

2011

Luxemburg

5,72

29,63

2007

Malta

0

35

2007

Niederlande

5

25

2007

Portugal

11,5

23

2014

Schweiz, Kanton Nidwalden

8,8

12,60

2011

Spanien

10

30

2008

Ungarn

9,5

19

2003

Vereinigtes Königreich

10

22

2012

Zypern

2,5

12,5

2013

Tabelle ergänzt

     

Italien

15,7

31,4

2015

Irland

6,25

12,5

2016

Umstrittener Zweck dieser Steuervergünstigungen ist es, die Steuern besonders multinationaler Unternehmen vermehrt ins eigene Land zu leiten und sie eventuell hier zur Förderung von Forschung zu nutzen.[8] Dazu die Studie[9]: „Zum einen sind immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Prozessinnovationen ein zentraler Wertschöpfungsbeitrag. Zum anderen haben immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals keinen eindeutigen geographischen Anknüpfungspunkt. Diese Flexibilität nutzen multinationale Unternehmen, um mittels Steuerplanungsmodellen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.“

Created 4/27/2017 by Wilfried Allé
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Die missbräuchliche Steuergestaltungsstrategie kann sicher nicht durch 'wohlmeinende' Initiativen einzelner Länder erfolgen. Dieser mittlerweile in weiten Kreisen der Bevölkerung erkannte Missbrauch kann nur gemeinsam und solidarisch ausgeräumt werden. Zugegeben, dazu bedarf es eines starken politischen Willens, den wohl nur eine breite Bevölkerungsmehrheit jedes einzelnen Landes aufbauen kann und muss. In der Folge braucht es für das Weitertragen der Forderung nach Steuergerechtigkeit Politiker und Parteien, die den Willen der Menschen erkennen wollen und deren Forderungen weiterzutragen bereit sind. Ausgestattet mit einem hohen Anteil an Wählerstimmen werden diese auch in die Lage versetzt, in den dafür zuständigen (EU-)Gremien, für eine Abschaffung - zumindest aber für eine drastische Abänderung – diese missbräuchlichen Steuergestaltungsstrategie aufzutreten und schlussendlich die berechtigte Forderung der Bürger nach Steuergerechtigkeit in geltendes Recht für alle Unternehmungen samt deren einzelstaatlichen willfährigen Gehilfen zu verankern.

Einzelinitiativen, wie es gerade mal Deutschland jetzt anlegt, sind zumindest mal lobenswert, aber sie reichen bei Weitem nicht aus großräumige Änderungen zu bewirken, sind sie doch nicht mehr als einzelne, lose Steinchen in ein großes Mosaik. mehr ->  

Created 4/27/2017 by Wilfried Allé
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