AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Simmering gegen Kapfenberg - das war gestern 

Das neue Schlagermatch lautet:

Kickl gegen Kickel

Die Manschaftsaufstellungen beider Teams:

Kickl-Heute:
https://www.derstandard.at/story/3000000216735/warum-kickl-jetzt-wieder-die-corona-keule-schwingt?ref=rss
gegen
Kickl-Gestern:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200313_OTS0066/fpoe-coronavirus-kickl-fuer-lockdown-oesterreichs

Das Endergebnis ist noch ausständig,
der Zwischenstand lautet:

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl befasste sich heute ( 13. März 2020 ) in einer Pressekonferenz, die er gemein­sam mit der frei­heit­lichen Klub­obmann­stell­ver­treterin Dr, Dagmar Belako­witsch ab­hielt, mit den ak­tuel­len Ent­wick­lungen rund um das Corona­virus. Dabei sprach er sich für einen „Lockdown“ Öster­reichs aus.

Alle Maßnahmen müssten konsequent und nachhaltig sein, betonte Kickl, der dies bei der Re­gie­rung ver­misste und ihr Salami­tak­tik bei der Infor­ma­tion der Bevöl­ke­rung vor­warf. Man müs­se den Men­schen rei­nen Wein ein­schenken, sie hät­ten ein Recht auf Klarheit.
 


Es geht ordentlichl zur Sache. Gelbe Karten wurden schon ge­zeigt. Sollte sich das Spiel­ge­schehen nicht be­ruhigen, könnten da­raus rote Karten werden.
Werden von einer Mannschaft mehr als 4 Spieler aus­ge­schlos­sen, muss der Schieds­richter das Match ab­brechen. mehr ->

Die Zuschauer haben aber für ein ganzes Spiel bezahlt. Kann man von der den Ab­bruch ver­ur­sachen­den Mann­schaft den Ein­tritts­preis wegen Nicht­er­fül­lung zu­rück­ver­langen?

Posted by Wilfried Allé Sunday, April 21, 2024 9:50:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Sonderbetreuungszeit – Phase 7 

Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit tritt rückwirkend ab 5. September 2022 in Kraft. Unterliegen Kinder einem Betretungsverbot, beispielsweise durch Coronainfizierung oder durch behördliche Schließung von Schulen oder Kindergärten, haben Eltern nun wieder die Möglichkeit für bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen. Bei Inanspruchnahme werden die Kosten zur Gänze dem Arbeitgeber für die Gehälter der betroffenen Arbeitnehmer ersetzt.

Konkret besteht der Anspruch für die notwendige Betreuung von

  • Kindern bis zum Erreichen der Unterstufe, wenn für diese Verkehrsbeschränkungen bestehen,
  • Kindern bis zum 14. Lebensjahr, wenn die Schule oder der Kindergarten behördlich geschlossen wurden,
  • Menschen mit Behinderung, wenn die Einrichtung behördlich geschlossen wurde oder ihre Betreuung zu Hause erfolgt.
Posted by Wilfried Allé Monday, October 3, 2022 5:54:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Ab Freitag gibt es in Wien die an Omikron angepasste Corona-Impfung 

Um für den Corona-Herbst gerüstet zu sein, wird in Wien fleißig geimpft. Nicht nur in den Impfstraßen der Stadt kann man sich die nächste Dosis holen, sondern jetzt auch wieder in der Lugner City. Bei einem Pressetermin zur Eröffnung des Impfstandortes im Einkaufszentrum am Neubaugürtel hatte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker auch eine Neuigkeit parat: Wer will, kann in Wien voraussichtlich ab dem kommenden Freitag neben dem probaten Corona-Impfstoff für die Auffrischung der Impfung auch das neue, an Omikron bzw. an die Variante BA.1 angepasste Vakzin bekommen. Die Stadt hat 163.000 Dosen des Pfizer-BA.1-Impfstoff erhalten. Der Impfstoff wird nur für die Auffrischung eingesetzt. 140.000 Wiener*innen haben sich schon die vierte Impfdosis geholt, damit ist Wien das Bundesland mit den eifrigsten "Auffrischer*innen". Mehr zur Corona-Impfung auf impfservice.wien.

https://www.derstandard.at/story/2000139016100/wie-wo-und-ab-wann-man-den-angepassten-corona-impfstoff?ref=rss

Posted by Wilfried Allé Tuesday, September 13, 2022 11:25:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Aktuelle Corona-Regeln ab 1. August 2022 

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne

Seit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Monday, August 1, 2022 3:42:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Corona: Wiener Testangebot ab 1. Mai 

Rathauskorrespondenz vom 30.04.2022

Die physischen Testangebote in Wien werden ab dem 1. Mai 2022 an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Gurgelboxen, Schnupfen-Checkboxen und Teststraßen stehen allen Wiener*innen nach wie vor zur Verfügung. Unverändert bleiben alle Abgabe- und Abholstandorte für „Alles Gurgelt“ sowie das bisherige Testangebot in den Wiener Apotheken.
 

Gurgelboxen

Öffnungszeiten: 7 bis 19 Uhr
Testmethoden: Nur PCR-Tests und keine Antigen-Schnelltests 

Gurgelbox-Standorte:

1020 Wien, Jakov-Lind-Straße 19
1030 Wien, Rosa-Fischer-Gasse 2
1130 Wien, Hans-Moser-Park
1190 Wien, Billrothstraße 80
1210 Wien, Ruthnergasse 53-57
 

Schnupfen-Checkboxen zur hausärztlichen Abklärung

Öffnungszeiten: 7 bis 19 Uhr (sofern nicht anders angegeben)
Testmethoden: Antigen-Schnelltests vor der Abklärung. Bei positivem Antigen-Schnelltest wird ein PCR-Test gemacht. 

Schnupfen-Checkbox-Standorte:

1020 Wien, Rotenkreuzgasse Ecke Haidgasse (13:00-19:00 Uhr)
1020 Wien, Meiereistraße ggü. 8-10 (07:00-24:00 Uhr)
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 137 (13:00-19:00)
1050 Wien, Zeuggasse 3
1090 Wien, Spittelauer Platz ggü 1-2
1100 Wien, Zohmanngasse 42 (07:00-13:00 Uhr)
1100 Wien, Favoritenstraße Ecke Johannitergasse (07:00-24:00 Uhr)
1110 Wien, Mühlsangergasse 42 (07:00-13:00 Uhr)
1120 Wien, Koppreitergasse 8-10
1140 Wien, Felbigergasse 113-115 
1150 Wien, Goldschlagstraße 53-55 (07:00-13:00 Uhr)
1170 Wien, Veronikagasse 20-22
1200 Wien, Universumstraße 22 (07:00-13:00 Uhr)
1210 Wien, Hopfengasse ggü 5-7
1210 Wien, Floridusgasse 48 (07:00-13:00 Uhr)
1210 Wien, Sebaldgasse ggü 8 (07:00-13:00 Uhr)
1220 Wien, Schrödingerplatz 2 (13:00-19:00 Uhr)
1230 Wien, Mehlführergasse 16-18 
 

Teststraßen

Öffnungszeiten: 6 bis 21 Uhr (sofern nicht anders angegeben)
Testmethoden: PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests (siehe Klammer)

Teststraßen-Standorte:

1010 Wien, Josef-Meinrad-Platz (PCR und Antigen)
1020 Wien, Olympiaplatz/Ernst-Happel-Stadion (PCR und Antigen)
1100 Wien, Ludwig-von-Höhnel-Gasse (PCR)
1110 Wien, Unter der Kirche/U3 Simmering (PCR)
1150 Wien, Roland-Rainer-Platz/Stadthalle (PCR)
1210 Wien, Floridsdorfer Brücke/Donauinsel (PCR)
1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1/Austria Center Vienna, nur noch Drive-In (07:00-19:00 Uhr) (PCR)
1230 Wien, Erilaweg/Erlaaer Schleife (PCR) 
 

Alles Gurgelt

Alle Abgabe- und Abholstandorte sind unverändert und werden im vollen Ausmaß weiter betrieben. 
 

Apotheken-Tests

Das bisherige Testangebot in den Wiener Apotheken bleibt unverändert.

Weitere Informationen zu aktuellen Regeln, zum gesamten Testangebot und zum Impfservice sind unter https://coronavirus.wien.gv.at/ abrufbar. (Schluss) red

Rückfragehinweis für Medien

  • PID-Rathauskorrespondenz
    Stadt Wien Presse- und Informationsdienst
    Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
    01 4000-81081
    www.wien.gv.at/presse
Posted by Wilfried Allé Saturday, April 30, 2022 10:19:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Änderung der Covid-19 Beschränkungen 

  • Mit 31.1.2022 wird der Lockdown für Ungeimpfte Personen aufgehoben, damit umfasst sind die Ausgangssperren und das Kontaktverbot. Die sonstigen Regelungen für Zutritte Gastronomie etc bleiben jedoch für Ungeimpfte Personen aufrecht
  • Mit 5.2.2022 wird die Sperrstunde für die Gastronomie auf 22 Uhr auf 24 Uhr verlängert. Weiters dürfen wieder 50 statt 25 Gäste bei Veranstaltungen zusammenkommen (Feiern, Mannschaftssport, etc.)
  • Mit 12.2.2022 fällt die 2-G-Regel im Handel (abseits von Geschäften des täglichen Bedarfs) weg. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht
  • Mit 19.2.2022 tritt wieder die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Lokalen, Hotels und bei Veranstaltungen in Kraft. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt jedoch vorerst aufrecht. Getestet bedeutet mittels PCR Test 48 Stunden Gültigkeit oder Antigen-Test 24 Stunden Gültigkeit.
  • Für Freizeitbetriebe und Dienstleister ist noch unklar, ob die 3-G-Regel ebenfalls ab 19.2.2022 umgestellt wird. Aktuell sind diese Betrieb noch von den Erleichterungen ausgenommen, somit würde weiterhin die 2-G-Regel gelten. Etwaige Änderungen, sollten diese noch kommen, werden wir Ihnen natürlich mitteilen.
Posted by Wilfried Allé Monday, January 31, 2022 6:52:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Und wer haftet für meinen Impfschaden? 

'Schlechte Nachrichten für Schwurbler'. (ironisch gemeint)
Weil nämlich das österreichische Impfschadengesetz zu den besten in Europa gehört. Die Haftung des Bundes für Impfschäden kann damit weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Und das darf zur Beruhigung auch gerne betont werden.

Grundlage für die Haftung der Republik für allfällige Impfschäden bildet das österreichische Impfschadengesetz aus dem Jahr 1973. Primär auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Impfpflicht gegen Pocken abgestellt, stellt § 1b klar, dass der Staat auch für Schäden haftet, die sich aufgrund jeder vom Gesundheitsminister „empfohlenen“ Impfung ergeben. Welche Impfungen das sind, ergibt sich dabei aus der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnung, die durchaus überraschen kann.

So finden sich darin nicht nur Impfungen gegen Masern, Mumps und Hepatitis B, sondern unter anderem auch jene gegen FSME (Zecken), Influenza (Grippe) und COVID-19. Kurzum: Die Haftung des Staates für Impfschäden greift nicht etwa erst dann, wenn für bestimmte Schutzimpfungen eine Impfpflicht gilt. Das Impfschadengesetz greift vielmehr schon dort, wo von staatlicher Seite die ausdrückliche Empfehlung ergeht, bestimmte Schutzimpfungen in Anspruch zu nehmen. Im Fall von COVID-19 gilt eine solche seit 19.12.2020.

  • Wann der Staat haftet
  • Wofür der Staat haftet
  • Wie der Staat haftet
  • Warum der Staat oft nicht haftet
  • Wer sonst noch haftet

Oft für kaum möglich gehalten, ist die Haftung für allfällige Impfschäden rechtlich besser verankert, als man vermuten würde. Neben Entschädigungsansprüchen gegen den Staat ist der Rechtsweg gegen impfende bzw. aufklärende ÄrztInnen, aber auch die Impfhersteller selbst keinesfalls ausgeschlossen. An diesem Umstand ändert auch die bisher „bedingte“ Zulassung einzelner Impfstoffe oder die Unterzeichnung der Aufklärungsbögen vor Inanspruchnahme der Impfung nichts. Voraussetzung ist dabei, dass ein tatsächlicher, über eine temporäre Impfnebenwirkung hinausgehender gesundheitlicher Schaden eintritt.

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, January 23, 2022 11:03:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Sozialpartner als Nothelfer beim Corona- und Impf-Desaster 

Vom türkisen Messias a. D. wurden sie kurzgehalten

Karl Nehammer, Anfang Dezember zum Regierungschef gekürt, gab intern als erste Parole aus: Experten an die vorderste Corona-Front. Sie sollen die heißen Corona-Kastanien für die Politik aus dem Feuer holen. Der neue Kanzler setzt in Sachen Pandemie ab sofort auf Gecko - die Gesamtstaatliche COVID-Krisenkoordination, angeführt von der obersten Pandemie-Beamtin, Katharina Reich, und dem Vize-Generalstabschef im Verteidigungsministerium, Rudolf Striedinger.

Sebastian Kurz verließ sich lange allein darauf, die Republik mit seiner kleinen handverlesenen Truppe vom Kanzleramt aus zu steuern. Ein krachend gescheitertes Experiment, auf das sich der brave türkise Mitspieler von gestern erst gar nicht einlassen will. Karl Nehammer weiß: Ohne Unterstützung durch die Länderfürsten und die Sozialpartner ist auch er als Regierungschef bald Geschichte.

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Saturday, January 15, 2022 11:20:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Sehr geehrte Bundesregierung, so geht es nicht mehr weiter! 

diepresse.com, 13.01.2022 - Österreichs Schülervertreter reden Tacheles

Sehr geehrter Herr Bundesminister Polaschek, sehr geehrte Bundesregierung,

wir stehen einmal mehr am Beginn einer Infektionswelle, ausgelöst durch die neue Virusvariante Omikron. Seit nun fast zwei Jahren tragen wir Schüler:innen die von Ihnen gesetzten Maßnahmen mit und übernehmen immer wieder Verantwortung, wo andere es nicht tun. Doch die Pandemie zieht sich inzwischen über einen beträchtlichen Abschnitt unseres Lebens und belastet uns immer mehr. Ihre Aufgabe wäre es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Stattdessen verstärken Sie sie durch Ihre Politik noch weiter. Sie bringen das Fass zum Überlaufen. Es geht so nicht mehr weiter, #nichtmituns!

Wir brauchen dringend Politiker:innen, denen unsere psychische Gesundheit ein echtes Anliegen ist.
Was wir nicht brauchen sind solche, die sie für ihre parteipolitischen Zwecke missbrauchen. Wenn sich nicht grundlegend etwas an der Politik ändert, halten wir nicht mehr lange durch.

Es ist absurd, dass wir Schüler:innen Sie überhaupt daran erinnern müssen, uns zu schützen. Noch absurder ist es aber, wenn diese Erinnerung von Ihnen ignoriert wird und Sie immer wieder dieselben Fehler machen. Schuld an den gesundheitlichen Folgen der letzten Monate ist nicht das Virus, sondern Ihr Unvermögen, damit umzugehen.

Sehr geehrter Herr Polaschek, sehr geehrte Bundesregierung, wir können Ihre aktuelle Politik, die uns im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich ihrer Verantwortung nachkommen.

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Thursday, January 13, 2022 5:15:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Freiheit - als Aufgabe 

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen", lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Jede Freiheit, die wir einfordern, müssen wir als wertvolles und zerbrechliches Gut begreifen, als Aufgabe. Aber mit unserer Freiheit können wir uns selbst und andere in Gefahr bringen, genau daraus entsteht die Verpflichtung, besonnen mit ihr umzugehen. Ignorieren wir diese Tatsache, verwechseln wir Freiheit mit Fahrlässigkeit. Der Schritt in die Freiheit ist gewissermaßen ein Schritt in die Selbstständigkeit. Je freier ich bin, desto mehr trage ich die Konsequenzen für mein Tun. Das heißt natürlich auch: Alles, was wir tun, hat Auswirkungen, deren wir uns bewusst werden müssen,
Niemand kann frei sein, ohne selbstständig zu sein, stellte Maria Montessori schon vor über 100 Jahren fest. Je mehr Zusammenhänge wir verstehen, desto freier können wir leben. Wenn wir klare Denkbilder besitzen, hielt Montessori fest, und die Fähigkeit haben, Entscheidungen zu treffen, so gibt uns das ein Gefühl von Freiheit. Wir sind dadurch nämlich nicht von anderen abhängig.
Anders gesagt: Je mehr Wissen wir uns aneignen, desto freier können wir nicht nur sein, sondern sind es tatsächlich. Je genauer ich einschätzen kann, wohin meine Aktionen führen, desto mehr Wahlfreiheit besitze ich. Freiheit ist immer ein Abwägen, ein Differenzieren. Sie ist nie absolut und schließt auch stets die Freiheit ein, das, was sich als Freiheit ausgibt, zu hinterfragen oder abzulehnen.

Füge ich im Ausleben meiner Freiheit anderen Schaden zu, bin ich nicht frei, sondern asozial, eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das ist ein universelles Gesetz, so ungern wir es hin und wieder hören. Die meisten von uns haben diese Grundvoraussetzung der Freiheit in ihrer Erziehung oder Schulbildung kennengelernt, es gehört zum Repertoire einer demokratischen Gesellschaft.

Lebensgefühl ohne moralische Bedingungen auszuleben ist nicht Freiheit, sondern Rücksichtslosigkeit. Dort, wo wir uns der Rücksichtslosigkeit hingeben, weil wir es nicht schaffen, ein Bewusstsein zu entwickeln, muss der Staat eingreifen. Woraus wiederum folgt, dass der Staat Gesetze, Verbote, bis Zwangsmaßnahmen erlassen muss, um das zu regeln, was in solidarisch gelebter Freiheit selbstverständlich wäre.

Liest man in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis Artikel 27 weiter, findet man, dass jeder Mensch das Recht hat, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, doch schon der übernächste Artikel sagt, dass er Beschränkungen unterworfen ist, um die Achtung der Freiheiten anderer zu sichern und den Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles zu genügen. Ich darf, erkenne ich Freiheit als das an, was sie ist, andere nicht durch meine Freiheitsausübung einengen und gefährden.

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, December 19, 2021 8:05:00 PM
Rate this Content 0 Votes
Page 1 of 7 1 2 3 4 5 6 7 > >>

Es wäre ein schönes Zeichen,

wenn ihr allen Öffi-FahrerInnen oder

allen anderen BerufskraftfahrerInnen die derzeit für uns unterwegs sind oder

wenn ihr in diesen Tagen einen LKW der Lebensmittel befördert

diesen Lenkerinnen freundlich zulächelt oder den Daumen hoch zeigt.

 

Oder beim Einkaufen zu den Verkäuferinnen beim Bezahlen

einfach Danke sagt.
 

Ihr werdet sicher noch weitere Berufsgruppen in eurem Blickfeld haben,
denen ebenfalls Dank gebührt.
Lasst es den Helden des Alltags spüren.

Sorgen um Gesundheit, Arbeitsplatz und wirtschaftliche Existenz – durch die COVID-19-Pandemie sind Eltern zusätzlich mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Sprösslinge in den nächsten Wochen möglichst zu Hause zu unterrichten. Für alle, die sich hier unsicher fühlen, 10 Tipps, um gut in den Heimunterricht zu starten

  1. Zuerst Erwartungen abklären
  2. Machen Sie deutlich, dass wir Leben schützen, indem wir jetzt nicht in der Schule lernen, sondern zu Hause
  3. Destress! Entspannen Sie sich
  4. Rituale aufbauen
  5. Freiräume lassen
  6. Arbeitsplatz & Rückzugsort einrichten
  7. Das Tablet ist Ihr Freund (!)
  8. Vorbild sein
  9. Kreatives, Bewegung und Spaß nicht vergessen
  10. Mit dem arbeiten, was da ist

mehr ->

Krisenbewältigungsfond im Umfang von vier Milliarden Euro eingerichtet. Dieser hat bis zum 31. Dezember 2020 Gültigkeit.

Der Verwaltungsfonds ist beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet, aus dem finanzielle Zuwendungen an die einzelnen Bundesministerien erfolgen sollen, um damit einen möglichst effizienten und flexiblen Mechanismus für die Finanzierung von Maßnahmen im Umgang mit der Coronaviruskrise (COVID-19) in Österreich sicherzustellen. Die Entscheidung über die konkreten Zahlungen an die übrigen Bundesministerien erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler.

Folgende Handlungsfelder sollen damit abgedeckt werden:

  1. Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung;
  2. Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarkts (vor allem Kurzarbeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG));
  3. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit;
  4. Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen;
  5. Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmenausfallen in Folge der Krise;
  6. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz 1950, BGBI. Nr. 186/1950;
  7. Maßnahmen zur Konjunkturbelebung.

ad 1)  Zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung können insbesondere die Anschaffung zusätzlicher medizinischer Produkte, Medikamente, oder die Einstellung zusätzlichen Personals erforderlich sein.

ad 2)  Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes können Beihilfen bei Kurzarbeit, oder weitere Förderprogramme, beispielsweise des AMS sein. *)

ad 3)  Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kann zusätzliche Grenz- und Gesundheitskontrollen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen erfordern.

ad 4)  Allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen sollen abgedeckt werden können.

ad 5)  Einnahmenausfalle können sowohl Arbeitnehmer, als auch Unternehmen betreffen und können durch finanzielle Mittel des Fonds abgemildert werden.

ad 7)  Zur Konjunkturbelebung können entweder neue Konjunkturpakete eingerichtet, oder bestehende Förderprogramme (z.B. der A WS, FFG, ÖHT) ausgebaut werden.

siehe Antrag ->

*) Folgende Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden:
Im neues Corona Kurzarbeitszeitmodell soll die Antragstellung bereits nach 48 Stunden (bisher bis zu 6 Wochen Wartezeit) möglich sein. Hierbei können auch bis zu 100% der Arbeitszeit reduziert werden (bisher max. 50%). Des Weiteren können dadurch bis zu 90% des Nettogehaltes für die Arbeitnehmer erhalten bleiben. Bestehende Gleitzeitguthaben und Urlaube sind vorher abzubauen. Die Antragstellung soll ab Montag 16.3.2020 über das AMS zugänglich sein. (Links und Infos über die
Kostenteilung folgen in Kürze.)