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FPÖ-Politiker Manfred Haimbuchner behauptet, Pflichtmitgliedschaften in Kammern gebe es „international überhaupt nirgendwo“ sonst. Ein Blick nach Deutschland, Frankreich, Italien und Luxemburg zeigt: Das stimmt nicht.

Am Dienstag, 11.11.2025 sagte der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) in einem Video auf seinem Instagram-Kanal: „Das, was wir wirklich benötigen in Österreich, ist ein Ende der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. Denn das ist ja sowieso überhaupt ein Wahnsinn, was sich da abspielt. Das gibt es international überhaupt nirgendwo.“

Nur: Öffentlich-rechtliche Gesetzesvertretungen mit Pflichtmitgliedschaften gibt es international sehr wohl. 

Pflichtmitgliedschaften gibt es aber nicht nur in Österreich und Deutschland. Auch in Frankreich, Italien oder Luxemburg ist die Interessensvertretung der Unternehmen ähnlich geregelt.

In Frankreich müssen Gewerbetreibende automatisch Mitglied der Handelskammern (Chambres de commerce et d'industrie, CCI) oder Handwerkskammern (Chambres de métiers et de l'artisanat, CMA) werden. Diese Kammern sind öffentliche Verwaltungseinrichtungen unter staatlicher Aufsicht. Finanziert werden sie über eine verpflichtende Abgabe, die sich aus einem Zuschlag zur Unternehmensgrundsteuer (CFE) und einem Beitrag auf die Wertschöpfungssteuer (CVAE) zusammensetzt. Wer im Handels- oder Handwerksregister eingetragen ist, muss also auch die Kammerabgabe leisten.

In Italien sind alle Unternehmen, die im Handelsregister (Registro delle imprese) eingetragen sind, automatisch Mitglieder der Handelskammern (CCIAA). Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanzieren sich aus der jährlichen Pflichtgebühr (diritto annuale), deren Höhe entweder festgelegt ist – für Einzelunternehmen – oder sich am Vorjahresumsatz orientiert.

Auch in Luxemburg werden automatisch alle juristischen Personen in Form einer Handelsgesellschaft, natürliche Personen mit kaufmännischer, industrieller oder finanzieller Tätigkeit sowie ausländische Zweigniederlassungen Mitglieder der Handelskammer (Chambre de Commerce). Die jährliche Pflichtabgabe (cotisation annuelle) darf vier Promille des Gewinns nicht überschreiten, gleichzeitig gibt es Mindestabgaben.

Die Forderung, die in Österreich gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, ist alles andere als neu. Konstant halten vor allem die Freiheitlichen an der Forderung fest. Wohl auch, weil sie bei Kammerwahlen schlecht abschneiden – im März 2025 erreichten sie 13,6 Prozent der Stimmen. Den vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierten Apparat würden sie am liebsten loswerden.

https://www.profil.at/faktiv/harald-mahrer-wko-pflichtmitgliedschaften-haimbuchner-fpoe/403102661


Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände Österreichs untereinander und mit der Regierung. Von zentraler Bedeutung bei der Sozialpartnerschaft ist die Regulierung von Arbeitsbeziehungen durch den Abschluss von Kollektivverträgen.

Die Sozialpartnerschaft umfasst auf Bundesebene vier Verbände:

  • Auf Arbeitgeberseite:
    • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
    • Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)
  • Auf Arbeitnehmerseite:
Posted by Wilfried Allé Wednesday, November 12, 2025 2:24:00 PM

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