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gilt für Privatpersonen und Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts

Mit 1.7.2020 sind folgende Änderungen bei der Förderung für die e-Mobilität in Kraft getreten (gültig vorerst bis 31.12.2020):

  • Für PKW gibt es nunmehr EUR 5.000,-- statt EUR 3.000,--
  • Für Elektro-Motoräder EUR 1.200,-- statt EUR 1.000,--
  • Für Elektro-Mopeds EUR 800 statt EUR 700,--
  • Für Elektro-Transporträder EUR 850,-- statt EUR 400,--
  • Für Plug-in-Hybrid EUR 2.500,-- statt EUR 1.500,--

Der Listenpreis darf für die Inanspruchnahme der Förderung EUR 50.000,-- nicht übersteigen, die Antriebsart muss 100% Strom oder Wasserstoff (erneuerbare Energie) sein. Der Fördertopf beträgt EUR 63,5 Mio. und Anträge können bis 31.12.2020 gestellt werden oder bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Bei Plug-in-Hybrid darf der Listenpreis nicht höher als EUR 60.000,-- sein und die elektrische Reichweite muss mindestens 50 KM sein. Des Weiteren darf der Verbrennungsmotor kein Diesel sein.

Weiters werden auch die Förderungen für Ladestationen (Wallbox oder Heimladestation) angehoben:

  • Privater Haushalt EUR 600,-- statt EUR 200,--
  • >Mehrparteienhäuser EUR 1.800,--

Für die Genehmigung in Mehrparteienhäuser soll es im Herbst noch eine Änderung geben, bisher mussten alle Miteigentümer dem Einbau zustimmen, diese Bestimmung soll voraussichtlich fallen.

Posted by Wilfried Allé Wednesday, July 22, 2020 10:59:00 PM
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