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Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Unser österreichisches Sozialsystem beruht auf dem System der Selbstverwaltung. D.h. es verwaltet sich selbst, also nicht der Staat mit seinen gerade am Regieren befindlichen Parteien verwaltet es, und es ist auch für die Gebahrung verantwortlich. Aber handeln kann es nur im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegeben Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen.
Das System der Sozialen Sicherheit umfasst folgende Bereiche: Vorsorge, Krankheit, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit/Invalidität, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter, Tod der unterhaltspflichtigen Person, Hinterbliebenenpensionen, Pflege und soziale Bedürftigkeit.

Typische Merkmale der österreichischen Sozialversicherung sind:

  • Verpflichtende Versicherung für selbständig und unselbständig Erwerbstätige und Angehörige. Einige Gruppen, z.B. geringfügig Beschäftigte, sind nur in Teilbereichen pflichtversichert, siehe Beschäftigungsformen
  • Rechtsanspruch auf bestimmte – aber nicht alle – Leistungen (bestimmte Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden)
  • Finanzierung durch einkommensabhängige Versicherungsbeiträge und staatliche Stützung
  • Solidaritätsprinzip: Personen mit höherem Einkommen (höheren Sozialversicherungsbeiträgen) finanzieren Leistungen für Personen mit niedrigeren Einkommen mit
  • Versicherungsprinzip: Versicherung als Voraussetzung für viele Sozialleistungen sowie Beziehung zwischen Einkommen und Leistungshöhe

Die Versicherungsträger

Die Krankenversicherung (Vorsorge, Krankheit, Mutterschaft, Pflege) wird durch die Krankenkassen verwaltet, die Unfallversicherung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Arbeitslosenversicherung durch das Arbeitsmarktservice, die Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsanstalt.

Die Zuständigkeit der Krankenkassen ergibt sich durch den Arbeitsort (Gebietskrankenkassen der Bundesländer). Selbständige, BäuerInnen, EisenbahnerInnen und Bergleute sowie BeamtInnen haben unabhängig vom Arbeitsort ihre eigene Sozialversicherungsanstalt.

Alle Versicherungsträger sind in Landesstellen und zum Teil in Bezirksstellen unterteilt und im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger organisiert.

Posted by Wilfried Allé Tuesday, December 5, 2017 4:01:00 PM
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