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Wiener Testangebote über die kommenden Feiertage 

Die Stadt Wien informiert über die Testangebote über die kommenden Feiertage und wie Sie Ihren Beitrag leisten können, das Infektionsgeschehen in und rund um Wien zu bremsen und möglichst sichere Feiertage miteinander zu verbringen.

„Das Weihnachtsfest darf und soll gefeiert werden – im kleinen Rahmen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und entsprechender Vorsicht. Genießen Sie die Zeit mit Ihren Lieben, aber bitte verantwortungsvoll. Wir haben in Wien ein sehr breites Testangebot, das allen auch während der Feiertage zur Verfügung steht. Ich kann nur empfehlen, es vor jedem Treffen mit Familienangehörigen und Freunden einen PCR-Test zu machen. Bitte nutzen Sie das Angebot auch bei Ihrer Rückkehr nach Wien. So können wir frühzeitig Infektionsketten durchbrechen.“, so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

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Posted by Wilfried Allé Monday, December 20, 2021 8:01:00 PM

Standorte für Corona-Kinderimpfungen ab 5 Jahren 

Ab 16. Dezember wird an 11 Impfstandorten ein von BioNTech/Pfizer zugelassener Impfstoff für Kinder ab 5 Jahren angeboten.

Bitte nehmen Sie zur Impfung folgendes mit:

  • Lichtbildausweis
  • e-card (falls vorhanden)
  • FFP2-Maske
  • Kinder unter 14 Jahren kommen bitte in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person.


Bislang wurden in Wien rund 31.000 Covid-19-Schutzimpfungen an Kinder zwischen 5 und 11 Jahren verabreicht. Ab sofort wird in den Wiener Impfzentren nun auch der Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer angeboten. Eine Anmeldung ist an keinem Standort notwendig. Da der Kinderimpfstoff limitiert ist, kann es bei großem Andrang an einzelnen Tagen zu Engpässen kommen – dann wird der bisher übliche in der Dosis reduzierte Erwachsenenimpfstoff Cormirnaty 0,1ml verabreicht. Gleiches gilt an allen anderen Impfstandorten, mit Ausnahmen der Checkboxen, wo Kinder ab 5 Jahren ebenfalls geimpft werden können, allerdings dort ebenfalls mit reduzierter Erwachsenendosis. So können wir auch die Jüngsten in unserer Gesellschaft bestmöglich vor Corona schützen!

Posted by Wilfried Allé Thursday, December 16, 2021 8:34:00 PM

Wiener Weihnachtszuckerl unterstützt Handel und Gastronomie 

In Wien einkaufen und dafür Gastrogutscheine erhalten

Auch in der heurigen Vorweihnachtszeit sind der Wiener Handel und die Gastronomie von den Auswirkungen der Pandemie besonders belastet. Die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer haben deshalb eine besondere Unterstützungsaktion für beide Branchen auf die Beine gestellt.

Wer am 18. oder 19. Dezember in einem der Wiener Geschäfte etwas einkauft, bekommt ein besonderes „Weihnachtszuckerl“: Mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro pro Person werden refundiert – und zwar in Form der schon bekannten Wiener Gastrogutscheine. Diese können dann bei einem Wiener Gastronomie-oder Kaffeehausbetrieb eingelöst werden. Finanziert wird das Weihnachtszuckerl von der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaftskammer je zur Hälfte.

So funktioniert die Aktion im Detail

Für die Aktion Wiener Weihnachtszuckerl stellen die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer je zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ab Montag, 20.12. kann jede Person ab 16 Jahren eine Rechnung hochladen. Weitere Infos dazu im Internet unter wiener-weihnachtszuckerl.at. Voraussetzung ist, dass in einem Wiener Geschäft des stationären Handels am 18. oder 19.12. eingekauft wurde. Einkäufe bei Unternehmen, die im letzten Lockdown offenhalten durften (Supermärkte, Apotheken, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Tabak-Trafiken und ähnliches), sind dafür nicht berechtigt.

Rückvergütet werden dann mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro in Form von Gastrogutscheinen (Stückelung zu 25 Euro). Da für die Aktion ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung steht, wird die Rückvergütung unter allen Einreichungen Anfang Jänner unter notarieller Aufsicht verlost. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Die Gastrogutscheine können bei den teilnehmenden Wirts- und Kaffeehäusern eingelöst werden.

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Posted by Wilfried Allé Thursday, December 16, 2021 4:52:00 PM

Impfen von Volksschüler*innen startet in Wien 

Pilotprojekt gestartet – Ausrollung auf ganz Wien möglich

Nachdem die europäische Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren letzte Woche freigegeben hatte, wurde in Wien unverzüglich damit begonnen, das entsprechende Impfangebot auszudehnen.

Wie auch bei anderen Schulimpfungen üblich, wurden die Eltern vorab mittels Elternbrief über das Impfangebot und die Termine für die erste und zweite Dosis informiert. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung für die Impfung.

In den Schulen impfen analog zum üblichen Schulimpfprogramm der Stadt Wien Schulärzt*innen. Dabei wird die vorhandene Infrastruktur der Schulstandorte genützt.

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker wie auch Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr freuen sich über die hohe Bereitschaft von Eltern und Kindern, das neue Impfangebot anzunehmen: „Es ist toll, dass dieses Impf-Angebot in der Volksschule so gut angenommen wird. Das zeigt, dass viele Eltern und viele Kinder den Schutz vor Covid-19 wirklich wünschen. Wir haben in Wien eine Vorreiterrolle eingenommen und impfen in der Altersgruppe der fünf bis elfjährigen seit fast drei Wochen. 17.800 Kinder dieser Altersgruppe haben in Wien daher bereits eine Covid-Schutzimpfung erhalten. Wie wir wissen, sind die Infektionsraten bei den ganz Jungen sehr hoch. Wenn die Krankheitsverläufe auch zumeist mild sind, können doch Komplikationen und Spätfolgen auftreten. Mit einer Impfung sind auch unsere Jüngsten geschützt.“

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Posted by Wilfried Allé Friday, December 3, 2021 2:02:00 PM

Die MS Vindobona wird zum Impfschiff umfunktioniert 

Die DDSG Blue Danube Schiffahrt GmbH, an der auch die Wien Holding be­tei­ligt ist, funk­ti­o­niert eines Ihrer Schiffe zum Impf­schiff um. Die außer­ge­wöhn­liche In­nen­aus­stat­tung im Hun­dert­was­ser-Design sorgt wäh­rend des Impf-Auf­ent­halts an Bord für ein kul­tu­rel­les und ab­wechs­lungs­rei­ches Er­leb­nis. Nicht um­sonst wurde die MS Vin­do­bo­na von Künst­ler Frie­dens­reich Hun­dert­was­ser als „Lust­schiff zum Träu­men“ be­zeich­net!

Die MS Vindobona hat wäh­rend der Zeit als Impf­schiff ihren Dauer-Liege­platz an der DDSG An­lege­stel­le am Donau­kanal zwi­schen Marien­brücke und Schweden­brücke – 1010 Wien.

Zum Einsatz kommt der Impf­stoff von Bion­tech/Pfi­zer, ge­impft wer­den Per­sonen ab 12 Jahren. Ge­impft wird täg­lich von 10 bis 19 Uhr.. Der Ab­gang ist über die Marien- bzw. Schweden­brücke mög­lich. Der Zu­gang zum Impf­schiff ist lei­der nicht bar­ri­e­re­frei.

In den Weihnachts­ferien ist das Impf­schiff von 24.12. bis 26.12. und am 1. Jän­ner ge­schlos­sen.

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Posted by Wilfried Allé Tuesday, November 30, 2021 4:05:00 PM

"Mei Wien is ned deppat" 

Copyright: Michael Häupl

Weil in nahezu allen klas­sischen Me­dien im­mer und im­mer wie­der mit ab­so­lu­ten Zah­len ge­ar­bei­tet und be­rich­tet wird, kommt Wien, mit sei­nen knapp 2 Mil­li­onen Be­woh­nern, mit sehr ho­hen CORONA-Neu-In­fek­tio­nen schlecht weg.

Solch eine Be­richt­er­stat­tung er­scheint mir höchst zwei­fel­haft, ja un­ge­recht. Ver­gleicht man Be­zir­ke/Städte mit­ei­n­an­der, muss das im­mer in Re­la­tion zu ei­ner Be­zugs­größe er­fol­gen. Bei In­zi­denz­zah­len ist die Be­zugs­größe die An­zahl der Be­woh­ner die­ser Be­zir­ke/Städte. Al­les an­dere ist Hum­bug.

In dem hier auf­ge­zeig­tem Zahlen­bei­spiel (Ori­gi­nal: https://orf.at/corona/daten/bezirke) lässt sich rasch aus­ma­chen, wie hoch die la­bor­be­stä­tig­ten Fälle je 100.000 Ein­woh­ner in Öster­reichs Be­zir­ken/Städten der letz­ten 7 Tage sind.
Und sie­he da, Wien nimmt ei­nen höchst lo­bens­wer­ten Platz ein.
Die von ORF.at dar­ge­leg­ten Zah­len zeich­nen ein ganz an­de­res Bild als sonst üb­lich: Wien hat einer der ge­ringsten 7-Tages-In­zi­den­zen von Öster­reich; näm­lich 528. Trotz alle­dem, im­mer noch viel zu hoch! Diese ho­hen Zah­len sind das Er­geb­nis von ge­wis­sen(lo­sen) po­li­ti­schen Schön­sprech­geis­tern und Selbst­dar­stel­lern.

Es darf durch­aus et­was ver­tief­ter nach­ge­dacht wer­den, wie denn der­ar­tige 'Be­richt­er­stat­tung' zu deu­ten und zu ver­ste­hen ist!

Es stellt sich na­tür­lich auich die Fra­ge: Wa­rum ist das so? Ist es Un­wis­sen­heit, Sorg­losig­keit, oder ...? Und wie wir mittler­weile wis­sen, bis Mes­sage Con­trol, ist al­les mög­lich.
Finde deine Ant­wort selbst da­rauf; es können auch Mehr­fach­ant­wor­ten sein.

Kleine Hilfstellung gefällig ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, November 28, 2021 6:44:00 PM

Weitere Maßnahmen ab Montag, 22. November 2021 

Aufgrund des Infektionsgeschehens tritt ab 22. November ein bundesweiter Lockdown in Kraft. Der generelle Lockdown soll spätestens am 12. Dezember enden. Für ungeimpfte und nicht-genesene Personen bleiben auch danach die Ausgangsbeschränkungen aufrecht.

Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte), Gastronomie sowie Kultur- und Veranstaltungsbetriebe werden geschlossen.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten von 0 bis 24 Uhr. Sie dürfen ihre Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen:

  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post oder Banken)
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Religiöse Grundbedürfnisse
  • Versorgung von Tieren
  • Arbeit und Ausbildung
  • Körperliche und psychische Erholung
  • Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie

Arbeit

Wenn möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Vor Ort gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wenn Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können. Zusätzlich gilt am Arbeitsplatz in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Schule und Kindergarten

Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Für alle, die es benötigen, findet Präsenzunterricht statt. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.

Wenn möglich, sollen Schüler*innen zu Hause betreut werden. Für diese Kinder wird es „Lernpakete“ geben.

Auch die Kindergärten bleiben für alle, die es benötigen, geöffnet.

Sport

Vereinssport ist nicht möglich. Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden („Geisterspiele“).

 

19. November 2021, https://coronavirus.wien.gv.at/weitere-massnahmen/

Posted by Wilfried Allé Sunday, November 21, 2021 11:17:00 PM

Verschärfung der Wiener Covid-Maßnahmen ab morgen, 19. November 

Mit der heute, Donnerstag, den 18. November kundgemachten Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung gelten ab morgen, 19. November in Wien ergänzend zu den bereits geltenden Corona-Regeln folgende Vorschriften:

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
  • Gastronomie: Das Personal muss künftig durchgängig FFP2-Maske tragen. Die Gäste tragen eine FFP2-Maske beim Betreten des Lokals, am Weg zum Tisch und beim Verlassen des Tisches.
  • Handel: Das gesamte Personal trägt FFP2-Maske. Die FFP2-Maskenpflicht für die Kund*innen bleibt unverändert bestehen.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Sowohl die körpernahen Dienstleister*innen als auch die Kund*innen tragen FFP2-Maske.
  • Innenräume: Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kund*innen, sondern auch zwischen Arbeitskolleg*innen) besteht. Das gilt insbesondere für jene Bereiche, in denen es keine baulichen Schutzmaßnahmen gibt.
     
2G+: Geimpft, Genesen und ein gültiger PCR-Test

Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen - unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor stattfinden – und in der Nachtgastronomie gilt für die Teilnehmer*innen/Kund*innen künftig 2G+. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat und zusätzlich einen negativen PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.
 

Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche
  • Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.
  • Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.
     
Christkindlmärkte und Fitness-Studios

Bei Christkindlmärkten verändert sich nichts. Es gilt weiterhin 2G. In Fitness-Studios gilt ebenso 2G und eine FFP2-Maskenpflicht am Weg zu den Geräten und von den Geräten weg sowie am Weg zur Dusche und von der Dusche weg. 

Die Verordnung tritt am 19. November 2021 in Kraft und ist vorerst bis 24. November 2021 befristet.

https://www.wien.gv.at/presse/2021/11/18/verschaerfung-der-wiener-covid-massnahmen-ab-morgen-19-november

Posted by Wilfried Allé Thursday, November 18, 2021 2:46:00 PM

Neue Impfangebote in Wien 

Tempo ist jetzt der Schlüssel, um das In­fek­tions­ge­sche­hen zu sta­bi­li­sie­ren und den Trend zu bre­chen. Er­freu­lich ist, dass die Zahl der COVID-Schutz­imp­fungen in Wien in den letz­ten Wo­chen deut­lich ge­stie­gen ist. Das ist ein wich­ti­ger Bei­trag, um die Viren­last in der Stadt schritt­weise zu sen­ken und eine wei­te­re Wel­le zu ver­hin­dern. Die Dritt­imp­fungen sind jetzt der zent­ra­le Bau­stein, um schwe­re Er­kran­kun­gen und eine Über­las­tung der Spi­tä­ler zu ver­hin­dern. Da­rum ist es in Wien ab so­fort mög­lich, un­ab­hän­gig vom Impf­stoff be­reits 4 Mo­na­te nach der Zweit­imp­fung die drit­te Imp­fung zu er­hal­ten. Heute star­tet außer­dem die An­mel­dung für die Co­ro­na-Schutz­imp­fung für Kin­der im Al­ter von 5 bis 11 Jah­ren. Impf­start ist be­reits am kom­men­den Mon­tag im Aus­tria Center Vienna, wo eine ei­gene Impf­straße für diese Alters­grup­pe ge­öffnet wird.

Zu den Impfangeboten ->

Posted by Wilfried Allé Saturday, November 13, 2021 12:07:00 PM

Begleitende Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung in Wien 

treten ab Mitternacht (12.11.2021) in Kraft
Bürgermeister Ludwig: „Wien wird auch weiterhin den Weg der Sicherheit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung beschreiten“

Aufgrund der aktuellen Covid-Situation in Österreich sind auch in Wien einige Anpassungen der Corona-Bestimmungen notwendig geworden. Vor allem bei den 12- bis 15-jährigen Kindern bzw. Jugendlichen wird mit Inkrafttreten der Verordnung ein 2,5G-Nachweis notwendig sein, wenn diese öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Frisöre oder Gastronomiebetriebe aufsuchen wollen. Damit ist diese Regelung strenger als im Rest Österreichs, da die nichtgeimpften bzw. nichtgenesenen 12- bis 15-jährigen einen gültigen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für diese schulpflichtige Altersgruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem Ninja-Pass gültig. Wollen 12- bis 15-Jährige eine Großveranstaltung über 500 Personen besuchen, dann gilt auch für sie ausschließlich ein 2G-Nachweis.

Für Kinder unter 12 Jahren ändert sich nichts. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können ihren vollständig beklebten Ninja-Pass wie gewohnt die ganze Woche nutzen. Bei Sechs- bis Elfjährigen gilt also 3G (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).

Die Verordnung bringt zudem weitere Neuerungen für Gastronomiestände – z.B. Punschstände, Würstelstände und dergleichen – bei Konsum vor Ort: in diesen Fällen gilt ausschließlich ein 2G-Nachweis, da diese Stände Gastronomiebetrieben gleichgesetzt sind. Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden für eine Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben. In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.

Alle anderen Bestimmungen, die nun seit Beginn der Woche durch die Bundesverordnung neu eingeführt wurden – wie z.B.: FFP2-Maskenpflicht im Handel für Kund*innen –  waren in Wien schon zuvor gültige Bestimmungen.

Der Wiener Landeshauptmann und Bürgermeister betonte in dem Zusammenhang heute abermals die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. „Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist“, so Ludwig. Er verwies auf die österreichweit rasant steigenden Zahlen – mit 11.975 neu registrierten Coronavirus-Fällen innerhalb der letzten 24 Stunden wurde heute ein neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie erreicht.

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Posted by Wilfried Allé Friday, November 12, 2021 5:03:00 PM
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