AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Aufgrund des Infektionsgeschehens tritt ab 22. November ein bundesweiter Lockdown in Kraft. Der generelle Lockdown soll spätestens am 12. Dezember enden. Für ungeimpfte und nicht-genesene Personen bleiben auch danach die Ausgangsbeschränkungen aufrecht.

Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte), Gastronomie sowie Kultur- und Veranstaltungsbetriebe werden geschlossen.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten von 0 bis 24 Uhr. Sie dürfen ihre Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen:

  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post oder Banken)
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Religiöse Grundbedürfnisse
  • Versorgung von Tieren
  • Arbeit und Ausbildung
  • Körperliche und psychische Erholung
  • Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie

Arbeit

Wenn möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Vor Ort gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wenn Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können. Zusätzlich gilt am Arbeitsplatz in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Schule und Kindergarten

Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Für alle, die es benötigen, findet Präsenzunterricht statt. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.

Wenn möglich, sollen Schüler*innen zu Hause betreut werden. Für diese Kinder wird es „Lernpakete“ geben.

Auch die Kindergärten bleiben für alle, die es benötigen, geöffnet.

Sport

Vereinssport ist nicht möglich. Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden („Geisterspiele“).

 

19. November 2021, https://coronavirus.wien.gv.at/weitere-massnahmen/

Posted by Wilfried Allé Sunday, November 21, 2021 11:17:00 PM

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