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Senkung der Körperschaftssteuer heizt nur EU-Steuerwettbewerb noch mehr an

Die Regierung plant eine umfassende Senkung der Körper­schafts­steuer. Damit soll Wachs­tum und Be­schäf­ti­gung ge­schaf­fen werden. Das Finanz­minis­terium schätzt die bud­ge­tären Kosten einer Sen­kung des all­ge­meinen Satzes auf 20 Pro­zent mit 1,5 Mil­li­ar­den Euro.Die Arbeiter­kammer hin­gegen schätzt die Kos­ten der Maß­nahme auf 2 bis 2,5 Mil­li­ar­den Euro.
Das Körper­schafts­steuer­auf­kom­men im Jahr 2017 be­trug nicht ganz 8,5 Mil­li­ar­den Euro. Das sind 5,6 Pro­zent des ge­sam­ten Steuer­auf­kom­mens. Damit liegt Öster­reich unter den Schluss­lich­tern in der OECD. Schon jetzt werden über 80 Pro­zent des Steuer­auf­kom­mens von Arbeit­nehmer­Innen und Kon­su­ment­Innen er­bracht. Eine Sen­kung der Körper­schafts­steu­er würde dieses Miss­ver­hält­nis wei­ter ver­schär­fen und dem Staat wich­ti­ge Ein­nahmen für die Fi­nan­zie­rung von Schulen, Kran­ken­häusern und Kul­tur­ein­rich­tungen ent­ziehen.

Gegen die Senkung der Körper­schafts­steuer spricht auch ein anderes Ar­gu­ment: Es gibt keinen Wirt­schafts­raum der Welt, in dem der Steuer­wett­be­werb so in­ten­siv ist wie in der EU. Noch Mitte der 1990er-Jahre be­trug der durch­schnitt­liche EU-Körper­schafts­steuer­satz ganze 35 Pro­zent. Heute, mehr als 20 Jahre spä­ter, liegt der Durch­schnitt unter 25 Pro­zent. Spitzen­reiter im ne­ga­tiven Sinne ist Ungarn, wo seit 2017 der Körper­schafts­steuer­satz bei neun Pro­zent liegt. Dieser Steuer­wett­be­werb ist ruinös: Multi­natio­nale Groß­kon­zerne zahlen kaum noch Steu­ern, den Re­gierungen fehlt das Geld für wich­tige Zu­kunfts­in­ves­ti­tionen. Warum sich Öster­reich da­ran be­tei­ligen sollte, bleibt schleier­haft.

Wenn es stimmt, dass die Bundes­regierung kein Steuer­dumping be­trei­ben will, wie sie im Re­gierungs­pro­gramm an­ge­kün­digt hat, dann sollte sie von einer Sen­kung der Körper­schafts­steuer Ab­stand nehmen und sich für einen EU-weiten Min­dest­steuer­satz ein­setzen. Die lau­fende Dis­kus­sion über die Richt­linien­vor­schläge der EU-Kom­mis­sion zur Har­mo­ni­sie­rung der Kör­per­schafts­steu­er­systeme in der EU ist ein gu­ter Rahmen da­für. Eine Har­mo­ni­sie­rung mit Min­dest­steuer­satz würde nicht nur die Steu­er­tricks der Kon­zerne er­schwe­ren, son­dern auch dem Steuer­wett­be­werb einen Rie­gel vor­schie­ben.

Mit der ab 1. Juli 2018 be­ginnen­den Rats­prä­si­dent­schaft wäre die Har­mo­ni­sie­rung der Körper­schafts­steuer ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung.
Und, werte Bundesregierung, es sind nicht nur Men­schen auf der Flucht vor Not und Elend, es gibt auch Steuer­milli­arden auf der Flucht vor dem Zu­griff der Finanz­ämter! Und ja, damit könnte man sich ausgezeichnet profilieren und Sympathien und Zustimmung erlangen, und solch ein Vorgehen grät mit keinen Menschenrechten in Konflikt - ganz im Gegenteil.
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Posted by Wilfried Allé Thursday, June 28, 2018 12:54:00 PM
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