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Die Bundeswettbewerbsbehörde gab grünes Licht für den Kauf von MAN Steyr durch den Investor Siegfried Wolf.

https://www.trend.at/wirtschaft/aus-man-steyr-steyr-automotive-12103318?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=trend+NL+21.07.2021&utm_content=https%3A%2F%2Fwww.trend.at%2Fwirtschaft%2Faus-man-steyr-steyr-automotive-12103318

Wie in obigen Artikel und wie auch anderen österreichischen Leitmedien wird der Öffentlichkeit quasi ‚Grünes Licht‘ signalisiert, als wäre auch mit den Arbeitern samt Betriebsrat und Gewerkschaft alles in bester Ordnung. Dieses Meinungsbild ist ein verzerrtes, sind doch die Aufgaben des BWB ganz andere; s.u.

Zum allgemeinen Verständnis: Die BWB hat nichts, aber gar nichts mit den Personalagenden der Mitarbeiter oder mit dem Standortsicherungsvertrag zwischen Arbeitnehmerschaft und dem alten und neuen Eigentümer zu tun.

Die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde ergeben sich sowohl aus nationalem Recht (insbesondere Wettbewerbsgesetz und Kartellgesetz) als auch aus Europäischem Wettbewerbsrecht; mehr ->

Mit einem derart suggerierten Bild „Ist ja eh alles in bester Ordnung“, liebe Mitbürger. Warum die Aufregung?" verkauft man weniger gut informierten ÖsterreicherInnen eine Mogelpackung. Dabei ist es völlig unerheblich, wie und warum das so in die Öffentlichkeit getragen wurde. Ein schaler Beigeschmack bleibt.

Posted by Wilfried Allé Thursday, July 29, 2021 11:17:00 PM
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