Die Regierung hat den Gesetzesentwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgelegt. Darin werden wichtige Forderungen der SPÖ umgesetzt. Strom wird leistbarer und Energiekonzerne müssen sinkende Preise an die Verbraucher*innen weitergeben. Ein Meilenstein ist der Energie-Sozialtarif, der eine Viertelmillion Haushalte, darunter z.B. Mindestpensionist*innen, vor Energiearmut schützt. „Leistbarer Strom ist gut für die Haushalte, aber auch für die Wirtschaft“, sagte Staatssekretärin Michaela Schmidt bei einer Pressekonferenz.
Wir sagen der Teuerung den Kampf an – durch gezielte Eingriffe bei explodierenden Energiepreisen. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das von der Regierung in Begutachtung geschickt wurde, hat drei wesentliche Ziele: Stromkosten senken, die Versorgung sichern und die Energiewende beschleunigen. Das Gesetz umfasst u.a. einen Energie-Sozialtarif und die Garantie, dass Energieversorgungsunternehmen sinkende Preise an die Verbraucher*innen weitergeben müssen. Darüber hinaus wird ein Krisenmechanismus ausgearbeitet, der künftige Energiepreisschocks verhindern soll. Mit dem Kriesenmechanismus schieben wir zukünftigen Preissprüngen einen Riegel vor – wir schützen Haushalte vor unleistbaren Energierechnungen und geben Unternehmen Planungssicherheit.
„Energie ist für alle Menschen lebensnotwendig und für die Wirtschaft ein zentraler Hebel. Sie darf kein Luxusgut sein. Unser Anspruch ist es, die notwendige Energiewende sozial zu gestalten“, sagte Staatssekretärin Michaela Schmid (SPÖ)t.
Wir bekämpfen Armut: Mit dem Energie-Sozialtarif
Strom ist für die privaten Haushalte kein Luxusgut, sondern eine tägliche Notwendigkeit. Wir haben durchgesetzt, dass die Branche einen besonders günstigen Stromtarif für jene anbieten muss, die es am dringendsten brauchen. Dieser Sozialpreis wird 6 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das ist nicht nur deutlich unter dem jetzt aktuellen Marktpreis, der Sozialtarif schützt auch bei Preisextremen. Rund eine Viertelmillion Haushalte werden dadurch entlastet, darunter z.B. Mindestpensionist*innen und mittellose Pflegebedürftige. Die Kosten dafür werden von den Energieversorgern übernommen.
Wir ziehen Übergewinnen den Stecker!
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird das öffentliche Interesse an günstiger Energie als vorrangiges Unternehmensziel von Energieversorgen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, in der Satzung verankert. In der Vergangenheit wurde häufig argumentiert, dass Energieversorger wegen des Aktienrechts verpflichtet wären, die Preise so weit wie möglich nach oben zu schrauben und den Gewinn zu maximieren. Das wird sich in Zukunft ändern: Die Bundesregierung schafft mehr Möglichkeiten für eine faire und am Gemeinwohl orientierte Preisgestaltung. Was mehrheitlich dem Staat gehört, das muss dem Gemeinwohl dienen. Das schreiben wir schwarz auf weiß in die Satzung der Energieversorger und ziehen Übergewinnen den Stecker.