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Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Vererblich sind:

  • Alle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Liegenschaften, Sparguthaben, Schmuck oder Forderungen gegen andere Personen).
  • Schulden des Verstorbenen. Daher ist, wenn der Verstorbene größere Schulden hatte oder solche zu erwarten sind, bei der Annahme der Erbschaft größte Vorsicht geboten (Erbantrittserklärung).
  • Unter Umständen Zugangs- und Verfügungsrechte über Internetprofile, Social Media, E-Mail-Konten und dergleichen.

Nicht vererblich sind bestimmte, an die Person des Berechtigten gebundene Rechte und Pflichten, wie z.B. persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Gewerbeberechtigungen oder Unterhaltsansprüche). Hierbei kann es jedoch Fortsetzungsrechte der Verlassenschaft bzw. naher Angehöriger geben.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
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Man wird zum Erben, entweder aufgrund der gesetz­lichen Erb­folge oder auf­grund einer letztwilligen Verfügung.

Grundsätzlich kann nach öster­reichi­schem Recht jeder selbst re­geln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Ver­mögen zu ge­sche­hen hat (Testierfreiheit). Mög­li­che For­men da­für sind Erb­vertrag oder Testament.

Für den Fall, dass der Ver­stor­be­ne keine Rege­lung ge­trof­fen hat, tritt die gesetz­liche Erb­folge in Kraft. Diese orien­tiert sich am Wil­len eines durch­schnitt­li­chen Ver­stor­benen und weist das ver­erb­bare Ver­mö­gen dem Ehe­gat­ten und den nächs­ten Ver­wand­ten des Ver­stor­benen zu.

Zwischen diesen beiden grund­sätz­lichen Sys­temen (Testier­frei­heit und ge­setz­li­che Erb­folge) wird durch das Pflicht­teils­recht ein ge­wis­ser Aus­gleich ge­schaf­fen. Der Ver­stor­bene konnte einer­seits zu Leb­zei­ten un­ge­ach­tet der ge­setz­li­chen Erb­quote eine letzt­wil­lige An­ord­nung treffen.

Der Verstorbene muss aber anderer­seits be­stimm­ten nahen An­ge­höri­gen trotz­dem eine Quote ihres oder seines Ver­mögens zu­kom­men las­sen. Wenn er dies unter­lässt, räumt das Pflicht­teils­recht dieser nahen An­ge­höri­gen als pflicht­teils­be­rech­tigte Per­sonen das Recht ein, von dem Testa­ments­erben die Zah­lung eines ent­spre­chen­den Be­tra­ges zu verlangen.

In aller­letz­ter Konse­quenz, also wenn keine testa­men­ta­ri­schen oder ge­setz­li­chen Erben, kein erb­be­rech­tig­ter Lebens­ge­fährte und auch keine Ver­mächt­nis­neh­mer vor­han­den sind, hat sich die Repu­blik Öster­reich den Nach­lass an­zu­eignen. Man spricht dann von einer An­eig­nung des Bundes (bis­her "Heim­falls­recht des Staates").

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
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Was hat die Erbschaft mit einer Erbschaftssteuer zu tun und
was hat die Kinderbeihilfe mit der Indexierung zu tun?

Nun, dazu folgende Bemerkung samt einen kurzen Rückblick um gewissen Parallelen zwischen Erbschaftssteuer und Indexierung herzustellen.

Diese Indexierung der Kinderbeihilfe soll also ~ EUR 100Mio/a bringen.

Gut und schön.

Aber erinnern wir uns bitte an damals, als der VfGh die letzte Erbschaftsteuerregelung gekippt hat. Damals tönte es von der ÖVP: "150Mio/a als möglicher Erlös aus der Erbschaftssteuer sind es nicht wert, ein neues Gesetz zu beschließen." Und die Erbschaftssteuer lief ersatzlos aus.

Mittlerweile sind die 100Mio/a aus der Kinderbeihilfe soooo wichtig und dringend; es muss UNBEDINGT eine (wahrscheinlich) EU-rechtswidrige Regelung her.

Da kenne sich wer aus.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
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Seit dem 1. August 2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Ausführliche Informationen zu den Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 und insbesondere zu den mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Die Erbschaftssteuer könnte der verschärften Vermögenskonzentration entgegenwirken. Außerdem würde über die Erbschaftssteuer ein Teil des Vermögens zurück an die Gemeinschaft fließen – und dort invesiert werden, wo es dringend gebraucht wird: In Bildung, Infrastruktur oder eben Pflege.

Created 7/16/2017 by Wilfried Allé
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Plan A und Kriterienkatalog 

Im Plan A von Bundeskanzler Christian Kern und im Kriterienkatalog der SPÖ sind gerechte Steuereinnahmen ein klares Ziel.
Dazu gehören u.a:
Einführung einer Erbschaftssteuer ab 1. Mio. Euro
Verbreiterung der Steuergrundlage (etwa durch eine Wertschöpfungsabgabe)
Bekämpfung von Steuervermeidung internationaler Konzerne

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Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 1:23:00 AM
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Vermögensungleichheit wird einzementiert 

Seit den 1990ern konzentriert sich Reichtum in Europa immer mehr. Über Erbschaften wird die Vermögensungleichheit über Generationen hinweg einzementiert. Gleichzeitig kann man sich mit Arbeit immer schwerer Wohlstand aufbauen. Eine Erbschaftssteuer würde diese Ungerechtigkeit eindämmen.
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Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 12:54:00 AM
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Wie werden Arbeit, Vermögen und Erbschaften in Österreich versteuert? 

In Österreich ist Arbeit sehr hoch besteuert, Vermögen allerdings kaum und Erbschaften gar nicht. Braucht es Utopien und Visionen, um bestehenden Systemen nötige Alternativen bieten zu können? Bedarf es eines Kurswechsels?
Österreich gehört zu den ganz wenigen Ländern in der EU, die keine Erbschftssteuer oder auch nur eine adäquate Steuer einheben. angry mehr ->

Posted by Wilfried Allé Sunday, July 16, 2017 12:08:00 AM
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