AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

die aktuelle Rechtslage zusammengefaßt

3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz

Gemäß 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung dürfen Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber den Ort der beruflichen Tätigkeit nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können.


Geimpft

Einmalimpfung (Johnson & Johnson)

Ab 22 Tage nach der Impfung bis 270 Tage nach der Impfung

Zweitimpfung (Moderna, BioNTech Pfizer, Astra Zeneca)

Ab der 2. Impfung bis 360 Tage nach der Zweitimpfung

Auffrischungsimpfung

Bis 360 Tage nach der 3. Dosis

 

Genesen

Genesungszertifikat oder Absonderungs-bescheid oder ärztliche Bestätigung

Bis 180 Tage nach der überstandenen Infektion

 

Getestet

Molekularbiologische Tests (z.B. PCR-Test)

Bis 72 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme (Bis 48 Stunden in Wien)

Antigentest nur von befugter Stelle

Bis 24 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme


Mit dem 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.

Besucherinnen und Besucher von Büros müssen ausnahmslos eine FFP2-Maske tragen, wobei ein 2G-Nachweis nicht erforderlich ist (Ausnahme des § 5 (2) Z. 15 der 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung).

Wir möchten betonen, dass dies die aktuelle Lage ist, die sich in den nächsten Tagen wieder ändern kann.

Posted by Wilfried Allé Thursday, November 18, 2021 3:56:00 PM
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