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Die Berufung auf die Redefreiheit wird Donald Trump nicht retten 

21. August 2023, Kommentar der anderen / Richard K. Sherwin

In einer liberalen Demokratie ist die vor­sätz­liche Unter­gra­bung des Wahl­sys­tems einer der schwers­ten In einer libe­ra­len Demo­kra­tie ist die vor­sätz­liche Unter­gra­bung des Wahl­sys­tems einer der schwers­ten vor­stell­ba­ren Schä­den. Ein sol­ches Ver­hal­ten kann nicht durch die US-Ver­fas­sung ge­schützt sein.

Donald Trump steht derzeit wegen Ver­schwö­rung vor einem US-Bundes­ge­richt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, er habe die Prä­si­dent­schafts­wahl von 2020 be­ein­flus­sen wol­len, um im Amt zu blei­ben. Trumps An­wälte und Ver­tei­diger be­haup­ten, er habe ledig­lich sein Recht auf Rede­frei­heit ge­mäß dem ers­ten Ver­fas­sungs­zu­satz der US-Ver­fas­sung aus­ge­übt. Um die­sen Fall zu ver­ste­hen, muss man zu­nächst ver­ste­hen, wo die Rede­frei­heit en­det und straf­ba­rer Be­trug anfängt.

 

Ex-US-Präsident Donald Trump vor Gericht

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss sich in Washington vor Gericht verantworten.

Foto: Reuters / Jane Rosenberg


Nur weil Trumps Taten aus Worten bestehen, sind sie nicht auto­ma­tisch durch die Ver­fas­sung ge­schützt. Im Ge­gen­teil, es setzen viele Straf­tat­be­stän­de vor­aus, dass die Rede­frei­heit Gren­zen hat. So ist es ver­bo­ten, Straf­ver­fol­gungs­beamte oder Ge­schwo­rene an­zu­lügen oder ein Pro­dukt als sicher zu be­zeich­nen, wenn es das nicht ist. Man darf nicht ab­sicht­lich zu un­mit­tel­barer Ge­walt an­stif­ten, be­wusst den Ruf eines Men­schen schä­di­gen oder Min­der­jäh­rige in ein­deu­tig sexuel­ler Weise dar­stellen. Diese und andere Vor­schriften, die In­for­ma­tio­nen ein­schrän­ken, gibt es aus gu­tem Grund: Sie schüt­zen die Ge­sell­schaft vor schwer­wie­gen­den Schäden.

Bewusste Irreführung

In einer liberalen Gesellschaft ist die vor­sätz­liche Aus­höh­lung des Wahl­sys­tems wo­mög­lich der schwers­te Scha­den über­haupt. Da­her gibt es Ge­setze, die vor­sätz­li­che oder fahr­läs­sige Ver­brei­tung von nach­weis­lich fal­schen Aus­sagen ver­bie­ten und die Legi­timi­tät und Fair­ness von Wah­len schützen. In vie­len Bundes­staaten ist es ver­bo­ten, mit Lü­gen über das Wahl­ver­fahren oder mit ge­fälsch­ten Stimm­zet­teln vor­sätz­lich den Wahl­pro­zess zu be­ein­flus­sen. Eben­so wenig erl­aubt sind Lü­gen über die Zu­ge­hörig­keit zu einem Wahl­kampf­team, in Wahl­kampf­aus­sagen oder poli­ti­scher Wer­bung. In je­dem dieser Fälle kann die be­wusste Täu­schung oder Irre­füh­rung der Wähler­innen und Wähler über ein­zel­ne The­men oder Kandi­da­tinnen und Kandi­da­ten als Straf­tat ein­ge­stuft werden.

Die Regierung sollte gesell­schaft­lich wich­tige Mei­nun­gen nie unter­drücken. Sprech­akte, die einen mora­li­schen oder ge­werb­li­chen Be­trug dar­stel­len und in Wirk­lich­keit als "Anti­sprech­akte" die­nen, müs­sen da­ge­gen ge­äch­tet oder so­gar ver­bo­ten wer­den, um schwere ge­sell­schaft­liche und poli­ti­sche Schä­den zu ver­hin­dern. Nie­mand hält die Frei­heit des Ein­zel­nen für ein­ge­schränkt, weil es eine Straf­tat dar­stellt, das FBI an­zu­lü­gen oder vor­sätz­lich fal­sche An­ga­ben über die Um­sätze oder Pro­dukte eines Unter­nehmens zu ma­chen. Der Nutzen sol­cher Schutz­mecha­nis­men für die Ge­sell­schaft ist we­sent­lich höher als die Kos­ten. Die Re­gu­lie­rung von Sprech­akten, die den demo­kra­ti­schen Pro­zess be­schä­digen, folgt einer ähn­lichen Logik.

"Liberale demokratische Gesellschaften haben das Recht, der Intoleranz gegenüber intolerant zu sein."

https://www.derstandard.at/story/3000000183559/die-berufung-auf-die-redefreiheit-wird-donald-trump-nicht-retten

siehe auch ->

Posted by Wilfried Allé Thursday, August 24, 2023 1:37:00 PM
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