Posted by Wilfried Allé
Monday, December 20, 2021 8:01:00 PM
Die Stadt Wien informiert über die Testangebote über die kommenden Feiertage und wie Sie Ihren Beitrag leisten können, das Infektionsgeschehen in und rund um Wien zu bremsen und möglichst sichere Feiertage miteinander zu verbringen.
„Das Weihnachtsfest darf und soll gefeiert werden – im kleinen Rahmen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und entsprechender Vorsicht. Genießen Sie die Zeit mit Ihren Lieben, aber bitte verantwortungsvoll. Wir haben in Wien ein sehr breites Testangebot, das allen auch während der Feiertage zur Verfügung steht. Ich kann nur empfehlen, es vor jedem Treffen mit Familienangehörigen und Freunden einen PCR-Test zu machen. Bitte nutzen Sie das Angebot auch bei Ihrer Rückkehr nach Wien. So können wir frühzeitig Infektionsketten durchbrechen.“, so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.
mehr ->
Posted by Wilfried Allé
Thursday, December 16, 2021 8:34:00 PM
Ab 16. Dezember wird an 11 Impfstandorten ein von BioNTech/Pfizer zugelassener Impfstoff für Kinder ab 5 Jahren angeboten.
- Impfzeiten und Adressen:
- Karmelitergasse 2., Karmelitergasse 9/1. Stock
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- TownTown 3., Thomas-Klestil-Platz 8/2
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Amalienbad 10., Reumannplatz 23
täglich von 7 bis 19 Uhr
- Am Schöpfwerk 12., Am Schöpfwerk 29/11/R10
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Theresienbad 12., Hufelandgasse 2
(nicht barrierefrei zugänglich)
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr
- Gasgasse 15., Gasgasse 8-10 (Eingang: Staglgasse 5a)
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Martinstraße 18., Martinstraße 100/1. Stock
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Brigittenauer Bad 20., Klosterneuburger Straße 93-97
(nicht barrierefrei zugänglich)
täglich von 7 bis 19 Uhr
- Wassermanngasse 21., Wassermanngasse 7
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Austria Center Vienna 22., Bruno-Kreisky-Platz
täglich von 7 bis 19 Uhr
- Schrödingerplatz 22., Schrödingerplatz (Eingang VHS – Ausgang: Bernoullistraße 1)
Montag bis Samstag von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Bitte nehmen Sie zur Impfung folgendes mit:
- Lichtbildausweis
- e-card (falls vorhanden)
- FFP2-Maske
- Kinder unter 14 Jahren kommen bitte in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person.
Bislang wurden in Wien rund 31.000 Covid-19-Schutzimpfungen an Kinder zwischen 5 und 11 Jahren verabreicht. Ab sofort wird in den Wiener Impfzentren nun auch der Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer angeboten. Eine Anmeldung ist an keinem Standort notwendig. Da der Kinderimpfstoff limitiert ist, kann es bei großem Andrang an einzelnen Tagen zu Engpässen kommen – dann wird der bisher übliche in der Dosis reduzierte Erwachsenenimpfstoff Cormirnaty 0,1ml verabreicht. Gleiches gilt an allen anderen Impfstandorten, mit Ausnahmen der Checkboxen, wo Kinder ab 5 Jahren ebenfalls geimpft werden können, allerdings dort ebenfalls mit reduzierter Erwachsenendosis. So können wir auch die Jüngsten in unserer Gesellschaft bestmöglich vor Corona schützen!
In Wien einkaufen und dafür Gastrogutscheine erhalten
Posted by Wilfried Allé
Thursday, December 16, 2021 4:52:00 PM
Auch in der heurigen Vorweihnachtszeit sind der Wiener Handel und die Gastronomie von den Auswirkungen der Pandemie besonders belastet. Die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer haben deshalb eine besondere Unterstützungsaktion für beide Branchen auf die Beine gestellt.
Wer am 18. oder 19. Dezember in einem der Wiener Geschäfte etwas einkauft, bekommt ein besonderes „Weihnachtszuckerl“: Mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro pro Person werden refundiert – und zwar in Form der schon bekannten Wiener Gastrogutscheine. Diese können dann bei einem Wiener Gastronomie-oder Kaffeehausbetrieb eingelöst werden. Finanziert wird das Weihnachtszuckerl von der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaftskammer je zur Hälfte.
So funktioniert die Aktion im Detail
Für die Aktion Wiener Weihnachtszuckerl stellen die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer je zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ab Montag, 20.12. kann jede Person ab 16 Jahren eine Rechnung hochladen. Weitere Infos dazu im Internet unter wiener-weihnachtszuckerl.at. Voraussetzung ist, dass in einem Wiener Geschäft des stationären Handels am 18. oder 19.12. eingekauft wurde. Einkäufe bei Unternehmen, die im letzten Lockdown offenhalten durften (Supermärkte, Apotheken, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Tabak-Trafiken und ähnliches), sind dafür nicht berechtigt.
Rückvergütet werden dann mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro in Form von Gastrogutscheinen (Stückelung zu 25 Euro). Da für die Aktion ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung steht, wird die Rückvergütung unter allen Einreichungen Anfang Jänner unter notarieller Aufsicht verlost. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Die Gastrogutscheine können bei den teilnehmenden Wirts- und Kaffeehäusern eingelöst werden.
mehr ->
Pilotprojekt gestartet – Ausrollung auf ganz Wien möglich
Posted by Wilfried Allé
Friday, December 3, 2021 2:02:00 PM
Nachdem die europäische Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren letzte Woche freigegeben hatte, wurde in Wien unverzüglich damit begonnen, das entsprechende Impfangebot auszudehnen.
Wie auch bei anderen Schulimpfungen üblich, wurden die Eltern vorab mittels Elternbrief über das Impfangebot und die Termine für die erste und zweite Dosis informiert. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung für die Impfung.
In den Schulen impfen analog zum üblichen Schulimpfprogramm der Stadt Wien Schulärzt*innen. Dabei wird die vorhandene Infrastruktur der Schulstandorte genützt.
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker wie auch Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr freuen sich über die hohe Bereitschaft von Eltern und Kindern, das neue Impfangebot anzunehmen: „Es ist toll, dass dieses Impf-Angebot in der Volksschule so gut angenommen wird. Das zeigt, dass viele Eltern und viele Kinder den Schutz vor Covid-19 wirklich wünschen. Wir haben in Wien eine Vorreiterrolle eingenommen und impfen in der Altersgruppe der fünf bis elfjährigen seit fast drei Wochen. 17.800 Kinder dieser Altersgruppe haben in Wien daher bereits eine Covid-Schutzimpfung erhalten. Wie wir wissen, sind die Infektionsraten bei den ganz Jungen sehr hoch. Wenn die Krankheitsverläufe auch zumeist mild sind, können doch Komplikationen und Spätfolgen auftreten. Mit einer Impfung sind auch unsere Jüngsten geschützt.“
mehr ->
Posted by Wilfried Allé
Tuesday, November 30, 2021 4:05:00 PM
Die DDSG Blue Danube Schiffahrt GmbH, an der auch die Wien Holding beteiligt ist, funktioniert eines Ihrer Schiffe zum Impfschiff um. Die außergewöhnliche Innenausstattung im Hundertwasser-Design sorgt während des Impf-Aufenthalts an Bord für ein kulturelles und abwechslungsreiches Erlebnis. Nicht umsonst wurde die MS Vindobona von Künstler Friedensreich Hundertwasser als „Lustschiff zum Träumen“ bezeichnet!
Die MS Vindobona hat während der Zeit als Impfschiff ihren Dauer-Liegeplatz an der DDSG Anlegestelle am Donaukanal zwischen Marienbrücke und Schwedenbrücke – 1010 Wien.
Zum Einsatz kommt der Impfstoff von Biontech/Pfizer, geimpft werden Personen ab 12 Jahren. Geimpft wird täglich von 10 bis 19 Uhr.. Der Abgang ist über die Marien- bzw. Schwedenbrücke möglich. Der Zugang zum Impfschiff ist leider nicht barrierefrei.
In den Weihnachtsferien ist das Impfschiff von 24.12. bis 26.12. und am 1. Jänner geschlossen.
mehr ->
Copyright: Michael Häupl
Posted by Wilfried Allé
Sunday, November 28, 2021 6:44:00 PM
Weil in nahezu allen klassischen Medien immer und immer wieder mit absoluten Zahlen gearbeitet und berichtet wird, kommt Wien, mit seinen knapp 2 Millionen Bewohnern, mit sehr hohen CORONA-Neu-Infektionen schlecht weg.
Solch eine Berichterstattung erscheint mir höchst zweifelhaft, ja ungerecht. Vergleicht man Bezirke/Städte miteinander, muss das immer in Relation zu einer Bezugsgröße erfolgen. Bei Inzidenzzahlen ist die Bezugsgröße die Anzahl der Bewohner dieser Bezirke/Städte. Alles andere ist Humbug.
In dem hier aufgezeigtem Zahlenbeispiel (Original: https://orf.at/corona/daten/bezirke) lässt sich rasch ausmachen, wie hoch die laborbestätigten Fälle je 100.000 Einwohner in Österreichs Bezirken/Städten der letzten 7 Tage sind.
Und siehe da, Wien nimmt einen höchst lobenswerten Platz ein.
Die von ORF.at dargelegten Zahlen zeichnen ein ganz anderes Bild als sonst üblich: Wien hat einer der geringsten 7-Tages-Inzidenzen von Österreich; nämlich 528. Trotz alledem, immer noch viel zu hoch! Diese hohen Zahlen sind das Ergebnis von gewissen(losen) politischen Schönsprechgeistern und Selbstdarstellern.
Es darf durchaus etwas vertiefter nachgedacht werden, wie denn derartige 'Berichterstattung' zu deuten und zu verstehen ist!
Es stellt sich natürlich auich die Frage: Warum ist das so? Ist es Unwissenheit, Sorglosigkeit, oder ...? Und wie wir mittlerweile wissen, bis Message Control, ist alles möglich.
Finde deine Antwort selbst darauf; es können auch Mehrfachantworten sein.
Kleine Hilfstellung gefällig ->
Posted by Wilfried Allé
Sunday, November 21, 2021 11:17:00 PM
Aufgrund des Infektionsgeschehens tritt ab 22. November ein bundesweiter Lockdown in Kraft. Der generelle Lockdown soll spätestens am 12. Dezember enden. Für ungeimpfte und nicht-genesene Personen bleiben auch danach die Ausgangsbeschränkungen aufrecht.
Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte), Gastronomie sowie Kultur- und Veranstaltungsbetriebe werden geschlossen.
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen gelten von 0 bis 24 Uhr. Sie dürfen ihre Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen:
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post oder Banken)
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
- Gesundheitsdienstleistungen
- Religiöse Grundbedürfnisse
- Versorgung von Tieren
- Arbeit und Ausbildung
- Körperliche und psychische Erholung
- Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
- Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie
Arbeit
Wenn möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Vor Ort gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wenn Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können. Zusätzlich gilt am Arbeitsplatz in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.
Schule und Kindergarten
Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Für alle, die es benötigen, findet Präsenzunterricht statt. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.
Wenn möglich, sollen Schüler*innen zu Hause betreut werden. Für diese Kinder wird es „Lernpakete“ geben.
Auch die Kindergärten bleiben für alle, die es benötigen, geöffnet.
Sport
Vereinssport ist nicht möglich. Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden („Geisterspiele“).
19. November 2021, https://coronavirus.wien.gv.at/weitere-massnahmen/
Posted by Wilfried Allé
Thursday, November 18, 2021 2:46:00 PM
Mit der heute, Donnerstag, den 18. November kundgemachten Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung gelten ab morgen, 19. November in Wien ergänzend zu den bereits geltenden Corona-Regeln folgende Vorschriften:
Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
- Gastronomie: Das Personal muss künftig durchgängig FFP2-Maske tragen. Die Gäste tragen eine FFP2-Maske beim Betreten des Lokals, am Weg zum Tisch und beim Verlassen des Tisches.
- Handel: Das gesamte Personal trägt FFP2-Maske. Die FFP2-Maskenpflicht für die Kund*innen bleibt unverändert bestehen.
- Körpernahe Dienstleistungen: Sowohl die körpernahen Dienstleister*innen als auch die Kund*innen tragen FFP2-Maske.
- Innenräume: Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kund*innen, sondern auch zwischen Arbeitskolleg*innen) besteht. Das gilt insbesondere für jene Bereiche, in denen es keine baulichen Schutzmaßnahmen gibt.
2G+: Geimpft, Genesen und ein gültiger PCR-Test
Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen - unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor stattfinden – und in der Nachtgastronomie gilt für die Teilnehmer*innen/Kund*innen künftig 2G+. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat und zusätzlich einen negativen PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.
Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche
- Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.
- Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
- Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.
Christkindlmärkte und Fitness-Studios
Bei Christkindlmärkten verändert sich nichts. Es gilt weiterhin 2G. In Fitness-Studios gilt ebenso 2G und eine FFP2-Maskenpflicht am Weg zu den Geräten und von den Geräten weg sowie am Weg zur Dusche und von der Dusche weg.
Die Verordnung tritt am 19. November 2021 in Kraft und ist vorerst bis 24. November 2021 befristet.
https://www.wien.gv.at/presse/2021/11/18/verschaerfung-der-wiener-covid-massnahmen-ab-morgen-19-november
Posted by Wilfried Allé
Saturday, November 13, 2021 12:07:00 PM
Tempo ist jetzt der Schlüssel, um das Infektionsgeschehen zu stabilisieren und den Trend zu brechen. Erfreulich ist, dass die Zahl der COVID-Schutzimpfungen in Wien in den letzten Wochen deutlich gestiegen ist. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Virenlast in der Stadt schrittweise zu senken und eine weitere Welle zu verhindern. Die Drittimpfungen sind jetzt der zentrale Baustein, um schwere Erkrankungen und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern. Darum ist es in Wien ab sofort möglich, unabhängig vom Impfstoff bereits 4 Monate nach der Zweitimpfung die dritte Impfung zu erhalten. Heute startet außerdem die Anmeldung für die Corona-Schutzimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Impfstart ist bereits am kommenden Montag im Austria Center Vienna, wo eine eigene Impfstraße für diese Altersgruppe geöffnet wird.
Zu den Impfangeboten ->
treten ab Mitternacht (12.11.2021) in Kraft
Posted by Wilfried Allé
Friday, November 12, 2021 5:03:00 PM
Bürgermeister Ludwig: „Wien wird auch weiterhin den Weg der Sicherheit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung beschreiten“
Aufgrund der aktuellen Covid-Situation in Österreich sind auch in Wien einige Anpassungen der Corona-Bestimmungen notwendig geworden. Vor allem bei den 12- bis 15-jährigen Kindern bzw. Jugendlichen wird mit Inkrafttreten der Verordnung ein 2,5G-Nachweis notwendig sein, wenn diese öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Frisöre oder Gastronomiebetriebe aufsuchen wollen. Damit ist diese Regelung strenger als im Rest Österreichs, da die nichtgeimpften bzw. nichtgenesenen 12- bis 15-jährigen einen gültigen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für diese schulpflichtige Altersgruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem Ninja-Pass gültig. Wollen 12- bis 15-Jährige eine Großveranstaltung über 500 Personen besuchen, dann gilt auch für sie ausschließlich ein 2G-Nachweis.
Für Kinder unter 12 Jahren ändert sich nichts. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können ihren vollständig beklebten Ninja-Pass wie gewohnt die ganze Woche nutzen. Bei Sechs- bis Elfjährigen gilt also 3G (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).
Die Verordnung bringt zudem weitere Neuerungen für Gastronomiestände – z.B. Punschstände, Würstelstände und dergleichen – bei Konsum vor Ort: in diesen Fällen gilt ausschließlich ein 2G-Nachweis, da diese Stände Gastronomiebetrieben gleichgesetzt sind. Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden für eine Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben. In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.
Alle anderen Bestimmungen, die nun seit Beginn der Woche durch die Bundesverordnung neu eingeführt wurden – wie z.B.: FFP2-Maskenpflicht im Handel für Kund*innen – waren in Wien schon zuvor gültige Bestimmungen.
Der Wiener Landeshauptmann und Bürgermeister betonte in dem Zusammenhang heute abermals die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. „Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist“, so Ludwig. Er verwies auf die österreichweit rasant steigenden Zahlen – mit 11.975 neu registrierten Coronavirus-Fällen innerhalb der letzten 24 Stunden wurde heute ein neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie erreicht.
mehr ->