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12. November 1918: Vor 107 Jahren durften Frauen in Österreich das erste Mal wählen und auch selbst gewählt werden

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Posted by Wilfried Allé Thursday, November 13, 2025 11:34:00 AM
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Am 12. November 1918 wurde neben der Aus­rufung der ers­ten Repu­blik auch das all­ge­meine Frauen­wahl­recht ein­ge­führt. Das Wahl­recht wurde den Frauen je­doch nicht ge­schenkt, es wurde hart er­kämpft. Erst die Ein­füh­rung des Frauen­wahl­rechts be­en­dete den Aus­schluss der Frauen von poli­ti­schen Ent­schei­dungen.

Bereits 1919 nach Erhalt des Wahl­rechts zo­gen sie­ben Sozial­demo­kra­tin­nen ins Par­la­ment ein: Anna Boschek, Emmy Freund­lich, Adel­heid Popp, Gab­riele Proft, Therese Sche­singer, Ama­lie Seidel und Maria Tusch. Zen­trale For­de­run­gen wa­ren der gleiche Zu­gang zu Bil­dungs- und Berufs­mög­lich­keiten bei glei­chem Lohn für glei­che Leis­tung und die Schaf­fung von so­zial­poli­ti­schen Ein­rich­tun­gen ge­gen die Doppel- und Drei­fach­be­las­tung der Frauen, die Än­de­rung des pa­tri­ar­cha­len Fami­lien­rechts, die Fristen- und Indi­kationen­rev­ge­lung und ein um­fas­sen­des So­zial­ver­si­che­rungs­sys­tem. Außer­dem die recht­liche Gleich­stel­lung von Ehe­frau und Lebens­ge­fähr­tin bzw. von ehe­li­chen und un­ehe­li­chen Kin­dern – For­de­run­gen, die erst Jahr­zehnte spä­ter rea­li­siert wer­den konnten. So for­der­ten die SPÖ Frauen die Straf­frei­heit des Schwan­ger­schafts­ab­bruches be­reits im Par­tei­programm 1926.

 

Heute, über 100 Jahre spä­ter, wer­den wir die hart er­kämpf­ten Rechte wie Fris­ten­lö­sung, Fami­lien­rechts­re­form, Gewalt­schutz­maß­nahmen oder Gleich­stel­lungs­ge­setz wei­ter ver­tei­digt. In Zei­ten von welt­wei­tem rech­tem Backlash zei­gen Frauen, dass sie eine klare Haltung haben. Die Ziele sind klar: ein un­ab­hän­gi­ges, gutes, sozial ab­ge­sicher­tes Leben für alle Frauen. Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit. Ein Recht auf ein Leben frei von Ge­walt. Und nicht zu­letzt: ein Recht auf ge­sell­schaft­liche Teil­habe, auf demo­kra­ti­sche Be­tei­li­gung und Re­prä­sen­ta­tion, also nicht mehr und nicht weni­ger als eine glei­che Macht­ver­teilung.

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