Am 12. November 1918 wurde neben der Ausrufung der ersten Republik auch das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt. Das Wahlrecht wurde den Frauen jedoch nicht geschenkt, es wurde hart erkämpft. Erst die Einführung des Frauenwahlrechts beendete den Ausschluss der Frauen von politischen Entscheidungen.
Bereits 1919 nach Erhalt des Wahlrechts zogen sieben Sozialdemokratinnen ins Parlament ein: Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schesinger, Amalie Seidel und Maria Tusch. Zentrale Forderungen waren der gleiche Zugang zu Bildungs- und Berufsmöglichkeiten bei gleichem Lohn für gleiche Leistung und die Schaffung von sozialpolitischen Einrichtungen gegen die Doppel- und Dreifachbelastung der Frauen, die Änderung des patriarchalen Familienrechts, die Fristen- und Indikationenrevgelung und ein umfassendes Sozialversicherungssystem. Außerdem die rechtliche Gleichstellung von Ehefrau und Lebensgefährtin bzw. von ehelichen und unehelichen Kindern – Forderungen, die erst Jahrzehnte später realisiert werden konnten. So forderten die SPÖ Frauen die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches bereits im Parteiprogramm 1926.
Heute, über 100 Jahre später, werden wir die hart erkämpften Rechte wie Fristenlösung, Familienrechtsreform, Gewaltschutzmaßnahmen oder Gleichstellungsgesetz weiter verteidigt. In Zeiten von weltweitem rechtem Backlash zeigen Frauen, dass sie eine klare Haltung haben. Die Ziele sind klar: ein unabhängiges, gutes, sozial abgesichertes Leben für alle Frauen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Und nicht zuletzt: ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, auf demokratische Beteiligung und Repräsentation, also nicht mehr und nicht weniger als eine gleiche Machtverteilung.