In Österreich gab es jahrzehntelang eine Erbschaftssteuer, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz hatte von 1955 bis 2007 Bestand. Die Besteuerung erfolgte gestaffelt; einerseits nach Höhe des geerbten Vermögens, andererseits nach Verwandtschaftsgrad zu den Erben. Dabei galt der Grundsatz: je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer der zu entrichtende Steuersatz. Die Steuersätze bewegten sich progressiv zwischen 2 Prozent und 60 Prozent. Der höchste Satz wurde schlagend, sobald die Erbsumme 4,38 Millionen Euro überschritt. Die Freibeträge waren niedrig und bewegten sich zwischen 2.200 Euro für die ersten zwei Steuerklassen und 110 Euro für die letzte, fünfte, Steuerklasse.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte die Erbschaftssteuer im Jahr 2008 aufgrund der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn während Immobilien mit veralteten Einheitswerten aus den 1970ern beurteilt und damit sehr gering besteuert wurden, zog man bei anderen Vermögenswerten aktuelle Marktwerte als Bemessungsgrundlage heran. Bis zum 31. Juli 2008 hätte die Legislative das Gesetz reparieren können, indem entweder Einheitswerte aktualisiert oder Immobilien wie andere Vermögenswerte bewertet werden. Aufgrund des Widerstandes vor allem aus der Koalitionspartei ÖVP verstrich die Frist dafür jedoch ungenutzt. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verlor damit seine Gültigkeit.
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Es ist eine Mähr, "die SPÖ hat die Erbschaftssteuer abgeschafft".
Der wahre Hintergrund ist, der seinerzeitige Koalitionspartner (ÖVP) hatte solange - aus seiner Sicht geschickt - die vom Verfassungsgerichtshof eingeforderte Reparatur des Gesetzes so lange verzögerte, bis die Frist verstrichen war. Dadurch wurde das bis dahin gültige Erbschaftsgesetz definitiv außer Kraft gesetzt.
Ende Gelände.
Posted by Wilfried Allé
Tuesday, June 23, 2026 9:25:00 AM
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