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Wer entscheidet im ORF

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Teile der Bestellung und Zusammensetzung von ORF- Stiftungs- und Publikumsrat sind verfassungswidrig 

Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot nach dem BVG Rundfunk
Posted by Wilfried Allé Sunday, March 10, 2024 10:31:00 AM
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Der VfGH hat einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Be­stel­lung und die Zu­sam­men­set­zung des Stif­tungs­rats und des Publi­kums­rats als ver­fas­sungs­wid­rig auf­ge­ho­ben. Die Be­stim­mun­gen ver­stoßen ge­gen das in Art I Abs 2 des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­setzes über die Un­ab­hän­gig­keit des Rund­funks (BVG Rundfunk) ver­an­kerte Ge­bot der Un­ab­hän­gig­keit und plura­lis­ti­schen Zu­sam­men­set­zung die­ser Organe.

Stiftungsrat:

  • Die Bundesregierung nominiert derzeit neun Mit­glieder des Stif­tungs­rats, wäh­rend der Publi­kums­rat nur sechs Mit­glie­der be­stellt. Es ver­stößt ge­gen das Plura­lis­mus­ge­bot des Rund­funk-BVG, wenn die Bun­des­re­gie­rung mehr Mit­glie­der be­stel­len kann als der Publi­kums­rat.
  • Verfassungsrechtlich unbedenklich ist die Be­stel­lung von neun Mit­glie­dern durch die Bun­des­län­der so­wie die Be­stel­lung von sechs Mit­glie­dern des Stif­tungs­rats auf Vor­schlag der im Natio­nal­rat ver­tre­tenen Par­teien und von fünf Mit­glie­dern durch den Zen­tral­be­triebs­rat des ORF.
  • Die Mitglieder des Stiftungsrats werden für vier Jahre be­stellt. Die ins­ge­samt 18 von der Bun­des­re­gie­rung und den Län­dern so­wie die sechs vom Publi­kums­rat be­stell­ten Stif­tungs­räte kön­nen nach Bil­dung einer neu­en Re­gie­rung bzw. nach einer Neu­kons­ti­tu­ie­rung des Publi­kums­rats vor dem Ende ihrer Funk­tions­peri­ode ab­be­ru­fen wer­den. Dies ver­stößt ge­gen das Un­ab­hän­gig­keits­gebot.
  • Keine Bedenken bestehen gegen eine vorzeitige Ab­be­ru­fung der sechs Par­teien­ver­tre­ter und der fünf Beleg­schafts­ver­tre­ter im Stif­tungs­rat.

Publikumsrat:

  • Der Bundeskanzler (derzeit: die Medienministerin) be­stellt 17 Publi­kums­räte, wäh­rend 13 Mit­glie­der von im Ge­setz fest­ge­leg­ten ande­ren Stel­len (Kam­mern, Kir­chen, Par­tei­aka­de­mien) no­mi­niert wer­den. Es ver­stößt ge­gen die ver­fas­sungs­recht­li­chen Ge­bote der Un­ab­hän­gig­keit und plura­lis­ti­schen Zu­sam­men­set­zung des Publi­kums­rats, wenn die Medien­mi­nis­terin mehr Mit­glie­der be­stel­len kann als die an­de­ren Stellen.
  • Die 17 von der Medienministerin zu be­stel­len­den Mit­glie­der des Publi­kums­rats sol­len 14 ge­sell­schaft­liche Grup­pen re­prä­sen­tie­ren. Es ver­stößt ge­gen das Un­ab­hän­gig­keits- und Plura­lis­mus­ge­bot, dass das ORF-G nicht ge­nau ge­nug re­gelt, wie viele Mit­glie­der der ein­zel­nen Grup­pen zu be­stel­len sind und wel­che Vor­schläge von wel­chen Or­ga­ni­satio­nen be­rück­sich­tigt werden.

Nach dem Bundesver­fas­sungs­ge­setz vom 10. Juli 1974 über die Siche­rung der Un­ab­hän­gig­keit des Rund­funks (BVG Rundf­unk) ist es Auf­gabe des Ge­setz­ge­bers, nähere Be­stim­mungen für den Rund­funk und seine Or­ga­ni­sa­tion fest­zu­legen. Diese Be­stim­mun­gen müs­sen ins­be­son­dere vier Punkte ge­währ­leis­ten: Objek­tivi­tät und Un­par­tei­lich­keit der Be­richt­er­stat­tung, die Be­rück­sich­ti­gung der Mei­nungs­viel­falt, die Aus­ge­wo­gen­heit der Pro­gram­me so­wie die Un­ab­hän­gig­keit der Per­so­nen und Or­gane (Art. I Abs. 2 BVG Rundfunk).

Daraus folgt für den VfGH: Die Bestellung und Zu­sam­men­set­zung des ORF Stif­tungs- und Publi­kums­rats muss so ge­re­gelt sein, dass kei­nem staat­li­chen Organ ein ein­sei­ti­ger Ein­fluss auf die Zu­sam­men­set­zung die­ser kolle­gia­len Lei­tungs­or­gane des ORF zu­kommt, der ihre Un­abhän­gig­keit ge­fähr­den kann. Auch ist sicher­zu­stel­len, dass unter­schied­li­che Inter­es­sen und Sicht­wei­sen in die Wil­lensbil­dung ein­fließen (Plura­lis­mus) und sach­fremde Inter­es­sen die Ent­schei­dungs­fin­dung nicht domi­nie­ren können.

https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF_Gesetz_Gremien.php

Fordern wir deshalb Medienministerin Susanne Raab und die Re­gie­rung auf, ein Ge­setz um­zu­set­zen, das die Un­ab­hän­gig­keit des ORF sichert.
Raus mit der Politik aus dem ORF! Unterzeichne jetzt unseren Appell: 
https://actions.aufstehn.at/orf-gesetz?source=wp

Die ORF-Stiftungsräte 

Posted by Wilfried Allé Monday, January 23, 2023 10:51:00 AM
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Die ORF-Stiftungsräte entscheiden über Generaldirektoren und Generaldirektorinnen des ORF und über Direktoren und Direktorinnen des ORF. Über jährliche Budgets, Programmschemata und wesentliche unternehmerische Fragen.

18 Stiftungsräte aus 35 sind die entscheidende einfacher Mehrheit. Die stellt - bis zur nächsten Nationalratswahl/Regierungsbildung - schon die ÖVP alleine.

Der aktuelle Stand im ORF-Stiftungsrat 2022 im Überblick ->

30. September 2021
ORF-Stiftungsrat bestellt Direktoren ab 2022: Thurnher, Groiss-Horowitz, Schindlauer, Kräuter

10. August 2021
Roland Weißmann zum ORF-Chef ab 2022 bestellt
Roland Weißmann ist ab 1. Jänner 2022 neuer Generaldirektor des ORF nach Alexander Wrabetz, bestellt am 10. August 2021 mit 24 Stimmen im ORF-Stiftungsrat. 20 kamen von ÖVP-nahen oder ihr nicht fern stehenden unabhängigen Stiftungsräten, drei vom grünen Regierungspartner, dazu gesellte sich der freiheitliche Stiftungsratsvorsitzende Norbert Steger. Schon lange Dauergast des ORF im türkisen Freundeskreis und schon seit vielen Monaten als türkise Hoffnung auf den Generalsjob gehandelt.

https://www.az-neu.eu/orf-1