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Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne

Seit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.

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Posted by Wilfried Allé Monday, August 1, 2022 3:42:00 PM
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