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Ver­teilungs­gerecht­igkeit und Klima­politik

Posted by Wilfried Allé Monday, December 15, 2025 11:04:00 AM

OHNE Ver­teilungs­gerecht­igkeit KEINE Klima­politik

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Auch für die Klima­krise gilt: Die Rei­chen tra­gen über­durch­schnitt­lich viel zur Ent­ste­hung des Prob­lems bei, sind aber unter­durch­schnitt­lich von den Fol­gen be­trof­fen. Wel­che Schlüs­se sind da­raus für eine er­folg­reiche Klima­poli­tik zu zie­hen? Das ist Thema des Schwer­punk­tes der neuen Wirt­schaft und Um­welt 4/2025.

Die immer stärkere Auf­hei­zung der Atmos­phäre ist Folge men­schli­cher Ak­ti­vi­tät. Die­se Fest­stel­lung ist un­be­strit­ten. Aber sie ver­deckt die Tat­sache, dass die Men­schen in sehr un­ter­schied­li­cher Wei­se zur Auf­hei­zung des Klimas bei­ge­tra­gen ha­ben und auch heute bei­tra­gen (Chancel 2022, Chancel und Mohren 2025).

Viele denken bei Ungleich­heit zu­erst an das Ein­kom­men. Wäh­rend die Ein­kom­mens­un­gleich­heit in vie­len Staaten der EU im letz­ten Jahr­zehnt sank, ist sie in Öster­reich ge­stie­gen, wie der AK Wohl­stands­be­richt 2025 wie­der be­stä­tig­te. Noch viel größer als die Ein­kom­mens­un­gleich­heit ist in prak­tisch al­len Staaten die Ver­mö­gens­un­gleich­heit. In Öster­reich gibt es keine Ver­mö­gens­steuer. Da­her kön­nen Ver­mö­gen hier prak­tisch un­ge­hin­dert auf­ge­häuft wer­den. In der Folge ge­hört Öster­reich zu den Län­dern mit der größ­ten Un­gleich­heit bei der Ver­tei­lung von Vermögen.

Einen wesentlichen Teil des Vermögens stellt das Kapi­tal­ver­mö­gen dar. Der weit über­wie­gen­de Teil da­von ge­hört in Öster­eich einer klei­nen Zahl von Pri­vat­per­so­nen. Mit dem Kapi­tal­be­sitz ge­hen Macht und Einf­luss ein­her, die es den weni­gen wirk­lich Rei­chen er­mög­li­chen, die Be­din­gun­gen für eine wei­tere Kon­zen­tra­tion von Ver­mö­gen zu ver­bes­sern. Das hat schon Katha­rina Pistor in „Code of Capital“ genau nach­ge­zeich­net. Für Öster­reich ha­ben das bei­spiels­weise Pir­min Fessler und Mar­tin Schürz (2018) ge­zeigt. Ver­mö­gen­de ver­hin­dern da­bei auch, dass ihr Ver­mö­gen an­ge­tas­tet wird, etwa wenn es um die Fi­nan­zie­rung von Klima­schutz geht.

Aus dieser Form der Ungleichheit folgt: Men­schen, die von ihrer Ar­beit le­ben, zah­len direkt oder über ihre Steu­ern die Maß­nahmen ge­gen die Klima­krise, wäh­rend die weni­gen Men­schen, die von ihrem Kapi­tal­be­sitz le­ben, ihren Ein­fluss gel­tend ma­chen, damit sie kei­nen Bei­trag leis­ten müssen.

Kollektive Maßnahmen zum Schutz der Be­völ­ke­rung so­wie die Auf­räum­ar­bei­ten und Repa­ra­turen nach Katas­tro­phen wer­den zu­meist von der öf­fent­li­chen Hand ge­tra­gen. So gab der Bund nach dem Hoch­was­ser 2024 mehr als eine Mil­li­arde Euro für die Be­he­bung von Schä­den aus. Da ein we­sent­li­cher Teil des Steuer­auf­kom­mens aus der Be­steue­rung von Ar­beits­ein­kom­men stammt, be­deu­tet dies, dass die­se Maß­nah­men pri­mär von den Be­schäf­tig­ten ge­zahlt werden.
Gelder, die der Staat für die Behe­bung von Schä­den durch die Klima­krise ver­wen­det, ste­hen für an­dere staat­li­che Auf­ga­ben – etwa für Bil­dung oder Ge­sund­heit – nicht mehr zur Ver­fü­gung. Wenn der So­zial­staat weni­ger Geld hat, wirkt sich das ne­ga­tiv auf eine ge­rech­te­re Ver­tei­lung aus.

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