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Kronzeugenregelung um fünf Jahre verlängert

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Kronzeugenregelung verbessert Strafverfolgung bei komplexen Wirtschaftsverbrechen

Die Verlängerung der – etwas umgestalteten – Kronzeugenregelung um fünf Jahre kann vor Jahresende vom Nationalrat beschlossen werden. Der Justizausschuss hat sie einstimmig ins Plenum geschickt. Wie bisher kann es den Kronzeugenstatus bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre (ausgeschlossen Sexualdelikte und Taten mit Todesfolge) geben. Ein "Freikaufen" wird ausgeschlossen. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erklärt, warum die Kronzeugen für eine wirksame Strafverfolgung notwendig sind: "In komplexen Wirtschaftsangelegenheiten ist es ohne einen Insider, der auspackt, sehr schwer möglich, kriminelle Machenschaften aufzudecken."

Created 12/8/2016 by Allé Wilfried
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