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Corona-Regeln ab 1. Juli 2021 in Wien

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Posted by Wilfried Allé Wednesday, June 30, 2021 5:12:00 PM

Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten in Wien:

  • 3-G-Regel: Personen ab 6 Jahren, die zum Beispiel ein Lokal besuchen, zum Frisör gehen oder eine Veranstaltung besuchen,  müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind („3-G-Regel“). Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintritts-Tests.
  • Die Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, wenn kein 3-G-Nachweis erforderlich ist (z. B. Handel, öffentliche Verkehrsmittel). Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist ausreichend.
  • Veranstaltungen können grundsätzlich ohne Publikumsobergrenzen stattfinden. In Clubs und Diskotheken gilt vorerst eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent. Anmeldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen.
  • Registrierungspflicht: In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen werden die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern erhoben.
  • Die Regelung für Besuche in Spitälern bleiben in Wien weiter aufrecht: ein Besucher pro Patient pro Tag. Es gilt FFP2 Maskenpflicht.
  • In Amtshäusern und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen der Stadtverwaltung gilt neben der Maskenpflicht auch der Mindestabstand von 1 Meter.
  • Berufsgruppen wie Pädagoginnen, Gastronomie oder körpernahe Berufe müssen weiter regelmäßig testen.

Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

https://www.az-neu.eu/corona-regeln-ab-1-juli-2021-in-wien