Posted by Wilfried Allé
Wednesday, June 30, 2021 5:12:00 PM
Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten in Wien:
- 3-G-Regel: Personen ab 6 Jahren, die zum Beispiel ein Lokal besuchen, zum Frisör gehen oder eine Veranstaltung besuchen, müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind („3-G-Regel“). Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintritts-Tests.
- Die Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, wenn kein 3-G-Nachweis erforderlich ist (z. B. Handel, öffentliche Verkehrsmittel). Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist ausreichend.
- Veranstaltungen können grundsätzlich ohne Publikumsobergrenzen stattfinden. In Clubs und Diskotheken gilt vorerst eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent. Anmeldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen.
- Registrierungspflicht: In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen werden die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern erhoben.
- Die Regelung für Besuche in Spitälern bleiben in Wien weiter aufrecht: ein Besucher pro Patient pro Tag. Es gilt FFP2 Maskenpflicht.
- In Amtshäusern und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen der Stadtverwaltung gilt neben der Maskenpflicht auch der Mindestabstand von 1 Meter.
- Berufsgruppen wie Pädagoginnen, Gastronomie oder körpernahe Berufe müssen weiter regelmäßig testen.
Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.