AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

EU-Arbeitsbehörde 

Seit Monaten machen die SozialdemokratInnen - unter der Fedeführung von Evelyn Regner, Gewerkschafterin im EU-Parlament -  Druck für eine echte EU-Arbeitsbehörde, die die Rechte der Beschäftigten europaweit schützt.

„Die neue Entsende-Richtlinie war ein Meilenstein im Kampf für faire Arbeitsbedingungen. Aber diese Regeln müssen auch eingehalten werden. Als nächster Schritt muss eine Arbeitsbehörde kommen. Sie muss echte Durchgriffsrechte erhalten und ihren Sitz am besten in Österreich haben. Ohne Druck wird aber nichts passieren: Der österreichische Ratsvorsitz blockiert total und schiebt die Behörde wie alle Vorhaben für ein soziales Europa auf die lange Bank“, kritisiert Regner. Spätestens Im Dezember 2018 soll die Entscheidung durch das Plenum für eine echte EU-Arbeitsbehörde gefällt werden.

Posted by Wilfried Allé Saturday, November 24, 2018 11:17:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Österreichische EU-Ratspräsidentschaft säumig im Kampf gegen grenzüberschreitendes Lohndumping 

Sowohl AK als auch WK haben Lohn- und Sozialdumping als Gefahr für ihre Mitglieder – ArbeitnehmerInnen wie Unternehmen – erkannt. Die dadurch erzeugbaren Dumpingpreise schaden demnach jenen Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und deren ArbeitnehmerInnen.

Wie Zahlen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) nahelegen, betreiben vor allem „hereinarbeitende“ Unternehmen aus dem Ausland Lohn- und Sozialdumping: Bei weniger als 0,95 % der kontrollierten inländischen Unternehmen am Bau konnten Verdachtsfälle festgestellt werden, jedoch bei 44,5 % der ausländischen Unternehmen.
Bei ausländischen Firmen können österreichische Behörden nicht direkt an diese herantreten und Strafen verhängen oder Strafzahlungen einfordern. Sie müssen sog. Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden stellen. In den meisten Strafverfahren mit ausländischen Beschuldigten besteht keine Aussicht auf Erfolg. Es sei einerseits nahezu unmöglich, die sachlich und regional zuständige ausländische Behörde zu identifizieren und andererseits würden die Übertretungen von Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), des LSD-BG und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) in den jeweiligen Staaten keine vergleichbaren Verwaltungsübertretungen darstellen.
Darüber hinaus haben die Kontrollbehörden zu geringe Informationen über ausländische Firmen und keine ausreichenden Möglichkeiten, in ausländische Firmenregister Einsicht zu nehmen.

Man stelle sich vor, ein großer Anteil der verhängten Verkehrsstrafen würde nicht eingehoben werden können. Das würde zweifellos als Freifahrtschein für RaserInnen ausgelegt werden. Leider ist dies im Fall der nicht einbringbaren Strafen gegen Lohndiebstahl und Sozialbetrug zu beobachten.

Was wir hier und jetzt brauchen ist:

„Ein Europa, das schützt“ - nämlich seine ArbeitnehmerInnen wie Unternehmen. 

Hier ist die Bundesregierung doppelt in der Pflicht zu nehmen: Als nationale Regierung und als Inhaberin der EU-Ratspräsidentschaft im aktuell laufenden Halbjahr. Denn der aktuelle rechtsfreie Status quo für ausländische Unternehmen stellt auch die Dienstleistungsfreiheit – eine der Säulen der EU – infrage.

Posted by Wilfried Allé Thursday, November 8, 2018 1:20:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Statistics

  • Entries (5)
  • Comments (1)