AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Wie sich der Plan A vom 12-Stunden-Diktat von ÖVP-FPÖ unterscheidet 

Ein Faktencheck

ÖVP und FPÖ und ihre Anhänger verbreiten in Foren und Online-Diskussionen die Behauptung, dass das alles so schon im „Plan A“ der SPÖ zu finden sei.

Was steht nun tatsächlich im Plan A?

  1. Genereller 12-Stunden-Tag:

    „Ein genereller 12-Stunden-Tag ist für uns nicht vorstellbar“, heißt es da. Und: „Das Arbeitszeitgesetz ist heute schon flexibel und lässt zahlreiche Ausnahmen zu, um auf wirtschaftliche Notwendigkeiten eingehen zu können“ und härter noch: „Die Forderung eines generellen 12-Stunden-Tages ist ein Rückschritt ins 18. Jahrhundert.“

    Einzige Ausnahme: In der Gleitzeit sollen 12 Stunden am Tag möglich werden – „jedoch nur, wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können.“ Wird der 12-Stunden-Tag im Betrieb vereinbart, muss geregelt sein, dass der Beschäftigte ein Recht auf Freizeitblöcke hat. Das heißt: Innerhalb von beispielsweise zwei Wochen muss man das Recht haben, die Gutstunden als freie Tage zu nutzen. 

  2. 60-Stunden-Woche
    Eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit ist im Plan A nicht vorgesehen, die 60-Stunden-Woche kommt nicht vor. Im Gegenteil: „Mittelfristig werden wir über Maßnahmen zu generellen Arbeitsverkürzung nachdenken müssen.“
  3. Überstunden-Zuschläge

    Flexibilität ist keine Einbahnstraße, Arbeitnehmer sollen für jede Überstunde, die geleistet wurde, auch in Zukunft ihre Zuschläge bekommen“ steht im Plan A. Bei Gleitzeit muss ein Recht auf Freizeitblöcke vereinbart werden. 

  4. Vier-Tage-Woche

    Im Plan A ist das Recht auf Freizeitblöcke vorgesehen. Wenn in der Gleitzeit 12 Stunden möglich werden, dann nur, „wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können“ – und zwar verpflichtend.

  5. Wochenendarbeit

    Eine Änderung der Wochenend-Arbeit ist im Plan A kein Thema.

  6. All-In-Verträge

    „Zukünftig sollen All-in Vereinbarungen nur mehr ab einem Bruttolohn von mindestens 5.000 Euro zulässig sein, um schwächere Einkommensgruppen weitgehend davor zu schützen.“ – All-in-Verträge sollen also auf Menschen beschränkt werden, deren Arbeitsrealität diese tatsächlich erfordert und den Aufwand finanziell abgegolten bekommen.

  7. Verträge außerhalb des Arbeitszeitgesetzes

    Im Unterschied zum Initiativantrag von ÖVP und FPÖ wird im Plan der Kreis an Personen, die völlig aus dem Arbeitszeitgesetz fallen stark verkleinert: „Wer Verantwortung trägt, sich die Arbeit selbst einteilen kann und über 7.000 Euro verdient, soll ganz aus dem Arbeitszeitregime ausgenommen werden. Mit Einführung einer Einkommensgrenze soll dies nun eindeutig feststellbar sein.“

mehr ->

Posted by Wilfried Allé Saturday, November 17, 2018 10:36:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Die vielgepriesene „Freiwilligkeit“ beim 12-Stunden-Tag 

steht nur auf dem Papier

12-Stunden-Tag – Freiwilligkeit steht nur am Papier, Arbeitgeber drängen „Unwillige“ aus Firma.

„Hätte die Bundesregierung beim neuen Arbeitszeitgesetz gleich auf die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gehört, dann müsste Vizekanzler Heinz-Christian Strache jetzt den Unternehmen keine Sanktionen androhen“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. „Denn“, so Anderl weiter, „dass die nach massiven Protesten letztendlich doch im Gesetz verankerte Freiwilligkeit in der Praxis nicht viel wert ist, hat sich jetzt gezeigt. Wie berichtet liegt der Arbeiterkammer ein erster Fall vor: Ein Arbeitgeber benutzte das 12-Stunden-Tag-Gesetz um eine ältere Arbeitnehmerin „los“ zu werden. Seit fast 20 Jahren arbeitete Fatma B. als Hilfsköchin in einer Wiener Restaurantkette. Dann das: Ihr Chef verlangte von der 56-Jährigen, dass sie entweder ab 1. September täglich 12 Stunden arbeiten oder man sie kündigen müsse. Der Chef hatte sie zu sich gerufen und ihr das 12-Stunden-Tags-Ultimatum gesetzt. Die 56-jährige versuchte zu argumentieren, 12 Stunden täglich – das schaffe sie gesundheitlich nicht. Der Arbeitgeber zeigte dafür kein Verständnis. Im Gegenteil der Chef legte ihr ein Schreiben vor, mit dem sie bestätigen sollte, dass das Arbeitsverhältnis mit 14. September „einvernehmlich“ beendet wird. Fatma B. wollte sich zuerst mit ihrer Schwiegertochter beraten. Doch der Chef ließ sie nicht aus dem Zimmer gehen, bis sie unterschrieb. Dann schickte er sie gleich nachhause.

Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida, konkretisiert: „Wir wissen, dass Fatma B. nicht die einzige Betroffene in dem Betrieb ist. Aber viele KollegInnen haben Angst, sich zu wehren. Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein. Die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig.“
 

Posted by Wilfried Allé Thursday, November 8, 2018 2:48:00 PM
Rate this Content 0 Votes